Beschreibung
Seit Kains Mord an Abel ist das Thema Schuld und ihre Bewältigung für die Kulturund Sozialgeschichte prägend. Schuld wird zugeschrieben, angeklagt, geleugnet, vergolten, bestraft, vergeben, vergessen, aufgearbeitet und vieles mehr. Der Band nimmt individuelle und kollektive Umgangsweisen mit Schuld aus der Sicht verschiedener Disziplinen in den Blick. So entsteht ein breites Panorama der Bedeutung von Schuld in der Gegenwart. Nicht zuletzt werden geläufige Wertungen etwa: Vergebung sei grundsätzlich besser als Rache infrage gestellt.
Autorenportrait
Dr. Thorsten Moos, Physiker und Theologe, ist Leiter des Arbeitsbereichs Religion, Recht und Kultur an der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST) in Heidelberg.Dr. Stefan Engert, Politikwissenschaftler, war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Exzellenzcluster Normative Orders, danach Ergänzungsprofessor an der Universität Konstanz und ist seit April 2015 stellvertretender Leiter der Fachgruppe Krisenprävention und -koordination am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin.
Leseprobe
Vorwort
Klaus Günther
Schuld und Verantwortung sind nicht nur Schlüsselbegriffe im öffentlichen Diskurs moderner Gesellschaften über individuelles und kollektives Unrecht, sondern sie leiten auch eine formalisierte oder informelle Praxis an, in der Individuen oder Kollektive für dieses Unrecht zuständig gemacht werden und die Folgen zu tragen haben. Nahezu jedes Ereignis, das durch menschliche Handlungen zumindest mit herbeigeführt wurde, und das zumindest für einige Betroffene Schädigungen oder andere Nachteile hervorbringt, lässt den Ruf nach einem oder mehreren Schuldigen oder Verantwortlichen laut werden. Dies gilt für Klimawandel, Finanz- und Schuldenkrisen, kollabierende Atomkraftwerke mit unübersehbaren schädlichen Folgen ebenso wie für vergangene oder aktuelle Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Regierungen oder Bürgerkriegsparteien, für entgleisende Züge oder einbrechende Dächer von Sporthallen, aber auch für die vielen alltäglichen kleineren oder größeren Delikte und die noch größere Zahl von kleineren oder größeren Verletzungen unterschiedlicher Art, die Menschen einander zufügen. Freilich folgt in den meisten Fällen auf den Ruf nach einem Schuldigen ein Streit, bei aufsehenerregenden Fällen auch eine öffentliche Kontroverse über die Frage, wer der Schuldige sei und, vor allem, nach welchen Kriterien und Normen Art, Umfang und Grad der Schuld zu bestimmen sei. An diesen Debatten ist keineswegs nur das Rechtssystem beteiligt; zuweilen wird gerade der rechtliche Zugriff auf die Schuldfrage kritisiert und um moralische, religiöse und andere Aspekte erweitert. Auch wird aus der Perspektive empirischer Forschung, der Sozialwissenschaften, aber in jüngster Zeit auch der Natur- und Lebenswissenschaften bezweifelt, dass es so etwas wie Schuld im Sinne eines Unrechttuns trotz vorhandener Möglichkeit und Freiheit des Anders-handeln-Könnens überhaupt geben könne, ob der Mensch in seinem Verhalten zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht durch die vorangegangenen Zustände und die aktuelle Situation in einem so hohen Maße determiniert sei, dass er keine Wahl mehr habe. Schließlich kann aus einer distanzierten Perspektive auch gefragt werden, ob der prominente Status des permanenten Diskurses über Schuld und Verantwortung nicht eine spezifische, aber eben auch kontingente Eigenart der okzidentalen Kulturen sei, ob dies nicht die Folge eines Regimes der Subjektivierung des Menschen sei, die funktional für eine kapitalistische, marktwirtschaftlich organisierte Kommunikations-, Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft sei.
Der vorliegende Sammelband zu verschiedenen Umgangsweisen mit Schuld ist eine forschungsfeldübergreifende Projektinitiative, die aus der Zusammenarbeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Clusters Die Herausbildung normativer Ordnungen in Frankfurt/Main mit der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST) in Heidelberg entstanden ist. Auf diese Weise ist es gelungen, eine Vielzahl an geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen zusammenzubringen, die sich explorativ der Klärung eines wesentlichen heuristischen Leitbegriffs - hier Schuld - aus verschiedenen wissenschaftlichen Zugängen nähern. Unter dem weiteren Begriff der Verantwortung werden Fragen der Zurechnung und der Reaktion auf Verletzungen normativer Ordnungen sowie die Frage nach der Angemessenheit individualisierender Zuschreibungen auch in anderen Projektinitiativen immer wieder untersucht.
Der Band zeichnet sich durch einen fächerübergreifenden Blick auf das Thema Schuld aus. Die Beiträge untersuchen in ihrer Gesamtheit einen elementaren Grundbegriff normativer Ordnungen und führen diese Analyse aus der Sicht und im Wechselspiel unterschiedlicher geistes-, sozial- und rechtswissenschaftlicher Disziplinen durch. Das Ergebnis dieses Zusammenspiels ermöglicht den Leserinnen und Lesern, einen systematisch-vergleichenden sowie multi-disziplinären Blick auf das zu verstehende Phänomen Schuld. Dabei werden unterschiedliche Praktiken des Umgangs mit Schuld (zum Beispiel Erinnern, Bestrafen, Aufarbeiten, Vergessen/Verdrängen, Entschuldigen, Vergelten, Vergeben etc.) aufgezeigt,analysiert und kritisch hinterfragt. Diese ergeben sich zum einen aus der Teilnehmerperspektive der verschiedenen Akteure, an denen Schuld haften kann - Gesellschaft, Täter und Opfer - und zum anderen aus den jeweiligen Blickwinkeln der unterschiedlichen wissenschaftlichen Teilgebiete wie zum Beispiel dem Strafrecht, der Kriminologie, der Theologie, der Philosophie, der Islamwissenschaften, der Psychologie, der klinischen Psychiatrie, der Kulturwissenschaft, der Literaturwissenschaft, der Geschichtswissenschaft und der Politikwissenschaft.
Das dialektische Kernanliegen des Buches ist es aber nicht nur, die verschiedenen disziplinären Bestimmungen der Schuld und der Praktiken ihres Umgangs nachzuzeichnen, sondern auch, diese aufeinander zu beziehen, um sich reflexiv über eine gemeinsame Grundlage zu verständigen. Dabei gilt es, Schnittpunkte zu identifizieren aber auch disziplinäre Unterschiede im Umgang mit Schuld deutlich werden zu lassen. Am Ende eines jeden Einzelbeitrags steht der Versuch, für das komplexe Phänomen Schuld induktiv einen Vorschlag zur Definition oder zumindest für eine das Verständnis erleichternde theoretische Grundlage zu machen. Damit wird rückwirkend über den jeweiligen Umgangsmodus auf das unterstellte Verständnis von Schuld zurückgeschlossen. In der Gesamtschau können so geteilte (Umgangs-)Muster erkannt oder vergleichbare Konzeptionen und Kategorisierungsversuche herausgearbeitet werden, um die zusammengetragenen Ergebnisse auf eine höhere Abstraktionsstufe zu übertragen.
Die Ergebnisse des Buches demonstrieren auch, dass es keine verobjektivierte Beobachterperspektive auf Schuld geben kann, sondern dass der Eigensinn von Normativität auch hier die Einnahme eines internen Standpunktes verlangt. Das schließt nicht aus, sondern fordert sogar, dass die Teilnehmerperspektive nicht mit einem disziplinären Zugang allein rekonstruiert werden kann, sondern nur aus verschiedenen Teildisziplinen. Infolgedessen gibt es auch keinen privilegierten Zugang zu dem Phänomen und keine allein maßgebliche Rekonstruktion. Das schließt nicht aus, dass sich allgemeine Maßstäbe rational rekonstruieren lassen, die jedoch stets deutungsoffen und kontrovers bleiben. Auch der Schuld- und Verantwortungsdiskurs steht unter dem von den Teilnehmern allgemein erhobenen Anspruch, dass sich die Zuschreibung von Schuld mit Gründen rechtfertigen lässt. Wie die jeweils konkreten Konflikte mit und über Schuldzuweisungen zu behandeln sind, welcher Umgang der angemessenere ist, kann nur von der jeweiligen Gesellschaft politisch beantwortet werden, da die jeweiligen Voraussetzungen einer Zuweisung von Schuld zeitlich wie örtlich kontingent sind.
Damit der jeweilige Umgang mit Schuld - also der Zusammenhang zwischen Norm, Verletzung der Norm (Unrechtserfahrung) und schuldadressierender Handlung - praktisch wirksam wird, benötigt dieser einen inter-subjektiven oder kollektiven Bezug: das heißt einen institutionellen Handlungsrahmen, der über ein Verständnis von Schuld als einem privaten Verhältnis zwischen Täter und Opfer hinausgeht. Dieser politisch legitimierte Rahmen fungiert als normative Ordnung, die sowohl allgemeinverbindlich definiert sowie als Mechanismus der generalisierenden Verhaltenssteuerung und -koordination dem von ihn betroffenen Handlungssubjekten eine Grundorientierung für die Lebensführung vorgibt, um das Entstehen neuer schuldbeladener Verhältnisse zu vermeiden. Solche Konflikte zu ordnen, ist und bleibt eine zentrale Grundaufgabe des gesellschaftlichen Zusammenlebens. In einem kollektiven Rahmen muss die allgemeine Gültigkeit der Normen sowie der normativen Ordnung als solche bestätigt und notfalls auch gegen Störungen rechtsstaatlich verteidigt werden. Welche normativen Vorstellungen dabei die entscheidende Rolle spielen, eventuell einander entgegen stehen oder sich neu formieren, ist dabei immer wieder eine erneute Sache des politischen Aushandelns der jeweiligen Rechtfertigungsordnung. In den Beiträgen dieses Bandes werden - am Beispiel unterschiedlicher historischer Paradigmen und Beziehungskonstellationen - solche Verhandlungen über einen richtigen Umgang mit Schuld ebenso sichtbar wie die Veränderlichkeit, die Vielfalt und die teilweise widersprüchliche Beziehung zwischen verschiedenen Praktiken des Umgangs mit Schuld
Frankfurt am Main, im Frühjahr 2015
Prof. Dr. Klaus Günther
Vom Versuch, die Freiheit zu reparieren: Praktiken des Umgangs mit Schuld in multidisziplinärer Perspektive
Thorsten Moos/Stefan Engert
Schuld und ihre Aufarbeitung sind von elementarer Bedeutung in der menschlichen Kultur- und Sozialgeschichte. So kennen Judentum, Christentum und Islam - in der Tora beziehungsweise im Alten Testament in Bereschit/Genesis 4,1-16 und im Koran in Sure 5,27-31 - die Erzählung vom Mörder Kain: Nachdem Adam und Eva aus dem Paradies vertrieben wurden, ermordet ihr Erstgeborener aus Eifersucht den jüngeren Bruder Abel. Dem Vergehen der Menschen an Gott im Sündenfall und der Vertreibung aus dem Paradies folgt unmittelbar das Unrecht der Menschen aneinander. Gott reagiert sofort auf diese Herausforderung: Er verbannt Kain in das Land Nod, östlich des Gartens Eden, und zeichnet ihn mit dem Kainsmal. Das Mal ist ein Stigma für den Schuldigen und markiert die Schuld, die an ihm haftet. Zugleich ist es aber auch ein normativer Fingerzeig, wie mit Schuld umzugehen sei, denn Gott straft nicht nur, sondern schützt den Vogelfreien durch das Zeichen vor der Blutrache der Anderen. Siebenfach, droht Gott, käme sein Strafgericht über den Menschen, der wiederum den ersten Mörder ermordete. In der Version des Korans wird Kain zum Bereuenden; in der christlichen und jüdischen Auslegung hingegen wird er verflucht, unstet, flüchtig und von der sozialen Gemeinschaft ausgeschlossen umherzuwandern. Die Erzählung zeigt mehrere Varianten des Umgangs mit Schuld: die Strafe der sozialen Exklusion, die als üblich vorausgesetzte Blutrache, die Suspendierung der Rache durch das Urteil einer höheren Instanz sowie den inneren Selbstvorwurf des ruhelos Umherirrenden. Schuld erscheint in dieser mythologischen Urgeschichte der Kultur als gemeinsame Referenz sehr unterschiedlicher, symbolisch repräsentierter sozialer Praktiken. Die Frage nach dem Umgang mit Schuld steht im Zentrum dieser Geschichte wie auch des vorliegenden Buches.
Die Vielzahl der Umgangsweisen mit Schuld und die Pluralität ihrer (rechtlichen, moralischen, religiösen und anderen) Codierungen machen die Frage, was Schuld eigentlich sei, von vorneherein schwierig bis unbeherrschbar. Das Ineinander von deskriptiven und normativen Aspekten scheint unauflöslich; religiöse und metaphysische Bestände leuchten auch den säkularen moralischen und rechtlichen Konzeptionen noch durch die begrifflichen Knopflöcher. Schuld ist ein wesentlich umstrittener Begriff, der zu immer neuen Interpretationsversuchen herausfordert. Diese Situation durch neue Definitionsversuche befrieden zu wollen, erscheint wenig aussichtsreich. Aus diesem Grund nimmt der vorliegende Band einen anderen Zugang. Er stellt die definitorischen Anstrengungen zurück und nähert sich dem Begriff der Schuld gleichsam über die Hintertreppe, das heißt über die Analyse der sozial vorfindlichen Arten und Weisen, mit Schuld umzugehen. Aus der Analyse des Umgangs mit Schuld wird dann auch das darin enthaltene Wissen von der Schuld erhoben und - wo immer das möglich ist - auf den Begriff gebracht. Schuld wird zugeschrieben, angeklagt, geleugnet, vergolten, bestraft und gerächt, vergeben, vergessen, aufgearbeitet und vieles mehr. In jeder dieser Umgangsweisen wird etwas über das Wesen von Schuld, über die Qualität der involvierten Akteure sowie über die Struktur und Art der betroffenen Normen vorausgesetzt. Die Frage, was Schuld sei, wird so übersetzt in die Frage nach dem in den verschiedenen Praktiken implizierten Wissen um Schuld.
Die Praktiken des Umgangs mit Schuld haben dabei konkrete historische Orte. Auch wenn sich lange geschichtliche Traditionslinien des Umgangs mit und des Verständnisses von Schuld aufweisen lassen, ist doch das, was als Schuld bearbeitet wird, durch die jeweilige historisch-kulturelle Lage geprägt und damit einem steten Wandel unterworfen. Insbesondere das 20. und beginnende 21. Jahrhundert haben eine Ausweitung und Vertiefung öffentlicher Schulddiskurse erlebt. Vornehmlich im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Staatsverbrechen wurden Schuld und ihr Derivat, die Verantwortung für vergangenes Unrecht, zunehmend zum Gegenstand öffentlicher Aufmerksamkeit wie inner- und zwischenstaatlicher Politik. Die Prozeduren der Schuldzurechnung und -skandalisierung änderten sich (vom Völkerrecht bis zum shitstorm) ebenso wie die invozierten Normen dessen, was rechtlich, moralisch oder auf andere Weise schuldhaft zugerechnet wird. Auch die Praktiken der Schuldabgeltung und Wiedereingliederung der Schuldigen und der Opfer in das soziale Gefüge sind in einem steten Wandel begriffen (etwa hinsichtlich der öffentlichen Entschuldigung von Staaten). Wer von Schuld spricht, hat also die Leitvorstellungen, Paradigmen und diskursiven Räume zu benennen, an denen er sich orientiert.
Neben die synchrone Vielfalt und den diachronen Wandel der expliziten oder impliziten Verständnisse von Schuld tritt die Pluralität der verschiedenen wissenschaftlichen Thematisierungsweisen. Schon die gemeinsame Einordnung und Verständigung über den Gegenstandsbereich und seine verschiedenen Erscheinungsformen fällt anerkanntermaßen schwer. Keine Disziplin als solche - auch nicht die vermeintlich zuständigen Disziplinen der Rechtswissenschaft, der Theologie, der Philosophie oder der Psychologie - scheint in der Lage, der Komplexität des Explanandums Schuld gerecht zu werden. Der elementare normative Grundbegriff Schuld entpuppt sich damit als ein metatheoretischer Großbegriff, der nicht in "monistischen" Kategorien erfasst werden kann. Daher scheint eine multidisziplinäre Annäherung die größte Aussicht auf Erfolg zu versprechen: Die Umgangsweisen mit Schuld werden aus Sicht eines breiten Spektrums akademischer Disziplinen wie Strafrechtswissenschaft, Kriminologie, Theologie, Philosophie, Psychologie, Islamwissenschaften, klinischer Psychiatrie, Kulturwissenschaft, Literaturwissenschaft, Soziologie, Geschichtswissenschaft und Politikwissenschaft analysiert und kritisch hinterfragt. So resultieren induktive Definitions- beziehungsweise Verstehensangebote verschiedener Disziplinen für ein polyvalentes und komplexes Phänomen. Dabei muss auf die unmöglich zu erbringende interdisziplinäre Syntheseleistung, sei es in Form einer allgemeingültigen Definition des Schuldbegriffs oder einer gemeinsamen Grammatik von Schuld, verzichtet werden. Die verschiedenen disziplinären Bestimmungen der Schuld und des Umgangs mit ihr werden jedoch nicht nur nachgezeichnet, sondern auch aufeinander bezogen, wodurch Schnittpunkte und Unterschiede im Umgang mit Schuld deutlich werden. So wird in der Zusammenschau der disziplinären Beiträge ein Netz von Bezügen zwischen den an ihr orientierten sozialen Praktiken beziehungsweise den in diesen implizierten Wissensbeständen davon, was Schuld ist oder sein könnte, sichtbar.
Schuld wird von unterschiedlichen Akteuren thematisiert und auf unterschiedlichen Foren bearbeitet: von denen, die sie als Täter auf sich luden; von denen, die Opfer ihrer Folgen wurden; aber auch von Dritten wie etwa der medialen Öffentlichkeit, nationalen und internationalen Gerichten, dem sozialen Nahbereich, religiösen oder wissenschaftlichen communities. Schuld erhält damit ihre besondere Bedeutung als politisches und öffentliches Konzept, insofern ein gelingender Umgang mit Schuld auch eine Überlebensfrage von Gesellschaften ist. Täter und Opfer machen Erfahrungen sozialer Deprivation und Exklusion, die Handlungsfähigkeit einengen. Schuldverhältnisse binden Opfer, Täter und Gesellschaft aneinander. Der Umgang mit Schuld bleibt daher nicht Privatsache zwischen Täter und Opfer. Sie macht auch die öffentliche Aufgabe bewusst, gesellschaftliches Zusammenleben zu ordnen und diese Ordnung gegen Störungen zu verteidigen. Gesellschaftliche Praktiken wie Bestrafung, Resozialisierung und Aufarbeitung suchen die Normgeltung zu bestätigen und staatliche Handlungsfähigkeit wiederherzustellen.
Wenn von Schuld - gemeint ist im Folgenden zunächst immer eine Tatschuld, also eine durch ein Handeln oder Unterlassen begründete Schuld, und keine qua Existenz bereits vorhandene Seinsschuld - die Rede ist, sind also verschiedene Akteurspositionen gesetzt. Zum einen die des Täters, der die als schuldhaft qualifizierte Handlung oder Unterlassung, die Tat, begangen hat; zum anderen die des Opfers, also dessen, der unter den qua Schuldurteil als Unrecht bestimmten Folgen der Handlung zu leiden hatte; und schließlich die der Gesellschaft, also der Kreis derjenigen, unter denen die schuldhaft verletzte Norm gilt, und der Institutionen bereit stellt, um Schuld zuzurechnen und abzugelten. Dieses Akteursgefüge, das in der Rede von Schuld immer vorausgesetzt ist, erlaubt es, die Vielzahl der unterschiedlichen Umgangsweisen mit Schuld in einem ersten Zugriff zu untergliedern:
- Schuld betrifft zunächst das Opfer. Dieses leidet physisch und psychisch unter dem Übel der zugefügten Tat und ist in seiner Ehre und Integrität als schutzwürdiges Subjekt beschädigt. Es kann sich zur Schuld insbesondere im Modus des Rächens oder des Vergebens verhalten.
- Schuld betrifft zweitens den Täter, dem sie zugeschrieben wird. Er oder sie muss mit dem Bewusstsein einer Verfehlung umgehen, kann Schuld leugnen oder verdrängen, aber auch für sie einstehen und um Entschuldigung bitten.
- Schuld betrifft drittens die Gesellschaft, die ihre Ordnung gegen die Normverletzung stabilisieren muss. Sie vergilt, bestraft oder amnestiert und etabliert Praktiken der Erinnerung und Aufarbeitung von Schuld.
Eine zweite Gliederungshinsicht ergibt sich aus der Beobachtung, dass Schuld nicht nur Individuen, sondern auch Kollektiven zugeschrieben werden kann. Im 20. Jahrhundert etabliert sich die Rede von Schuld und Verantwortung als fester Bestandteil der politischen Semantik und wird auf das Verhältnis zwischen Staaten, Ethnien oder anderen Gruppen angewandt. So setzt die Qualifizierung von Gewalttaten als Völkermord ein Opferkollektiv voraus; umgekehrt hat die Rede von der Verantwortung Deutschlands für die Verbrechen des Nationalsozialismus ihre Pointe darin, dass auch hier ein Kollektiv (alle deutschen Staatsbürgerinnen und -bürger) unabhängig von persönlichen Schuldverstrickungen mit historischer Schuld in Verbindung gebracht wird (ohne dass damit eine Kollektivschuldthese verbunden sein muss). Opfer- wie täterseitig ist ein Kollektiv vorausgesetzt, wenn sich etwa der australische Staatschef für die Verbrechen an den Ureinwohnern zur Zeit der Kolonialisierung entschuldigt. Schuld haftet also nicht nur an Individuen, sondern auch an Kollektiven - und dies generationenübergreifend. Solche kollektiven Prozesse des Umgangs mit Schuld - der Aufarbeitung, der öffentlichen Erinnerung und des Vergessens, der Versöhnung, Entschuldigung und Wiedergutmachung - bilden den zweiten Teil des Buches, während der erste Teil die Beiträge versammelt, die mit individuellen Umgangsweisen befasst sind.
Die Beiträge des Bandes beschreiben mit den Mitteln der jeweiligen Forschungsdisziplin zunächst, wie (am konkreten Ort, im konkreten Fall) mit Schuld umgegangen wird. Wie also sind die Prozesse der Zuschreibung, Reflexion und Bearbeitung von Schuld verfasst? Wie und wo wird Schuld thematisiert? Davon ausgehend wird nach dem der jeweiligen Praxis zugrundeliegenden Verständnis von Schuld gefragt: Welche Strukturmerkmale, welcher metaphysische Haftpunkt von Schuld, welche Akteurspositionen sind im jeweiligen Umgang mit Schuld impliziert? Jedoch verbleiben die Beiträge nicht in der reinen Beschreibung, sondern suchen auch nach Bedingungen und Kriterien für einen erfolgreichen, guten, richtigen oder angemessenen Umgang mit Schuld. Dass diese Kriterien sich nicht über den gesamten Band hinweg homogenisieren lassen, dürfte sich nach dem Gesagten von selbst verstehen.
Die einzelnen Beiträge des Bandes
Unter den Modi individuellen Umgangs mit Schuld werden zunächst diejenigen betrachtet, die vom Opfer ihren Ausgang nehmen, also von derjenigen Person, der etwas als Folge einer schuldhaften Tat oder Unterlassung widerfuhr. Als klassische Reaktionen stehen ihr die Gegenschädigung des Täters - die Rache - oder der explizite Verzicht auf eine solche Gegenschädigung und die Entlassung des Täters aus dem Schuldverhältnis, also die Vergebung, offen. Mit diesen Umgangsweisen befassen sich die ersten vier Beiträge des Bandes.
Die Mechanismen der Zuschreibung von und des Umgangs mit Schuld stellen kulturelle Praktiken dar, die einen konkreten historischen Ort haben. Zugleich sind in ihnen gegebenenfalls tief in die Geschichte zurückreichende Traditionen präsent, ohne dass dies in Ausübung dieser Praktiken bewusst wäre. Allerdings sind historische Topoi abrufbar wie etwa der, dass das Alte Testament vom Gedanken der Rache geprägt sei. Der Band eröffnet deshalb mit dem Beitrag "Vom Umgang mit Rache im Alten Testament: Rechtliche, moralische und religiöse Grenzziehungen" des Alttestamentlers Jan Dietrich, der einerseits einen historischen Traditionsstrang des Schuldumgangs freilegt und andererseits den genannten Topos hinterfragt. Dietrich geht von der These aus, dass Rache in einer Tribalgesellschaft ohne staatliches Rechtssystem ein legitimes Rechtsmittel darstellt, um eine vorsätzliche Tötung durch den nächstverwandten Rechtsnachfolger zu ahnden und zugleich die Vergeltung einzugrenzen. Diese Leistung der Rache ist jedoch gefährdet, wenn Rache durch ihre institutionelle Situierung im feindseligen Täter-Opfer-Verhältnis eskaliert und sich damit selbst als Rechtsmittel diskreditiert. Anhand von Texten aus den Rechtskorpora, den Psalmen und dem Buch Hiob untersucht Dietrich die Strategien rechtlicher, moralischer und religiöser Begrenzung der Rache und zeigt damit einen Teil des hochdifferenzierten Tableaus der Formen des Schuldumgangs auf, die im Alten Testament präsent sind. Aus dieser historischen Fallstudie aus der formativen Phase des Strafrechts ist in systematischer Hinsicht das Problem der Begrenzung von Schuld zu notieren: Die Unrechtserfahrungen, die das Opfer macht, sind subjektiv in der Regel größer, als das, was objektiv über institutionalisierte Regelungsmechanismen einem Täter als Schuld zugeschrieben und im Modus reziprok vergeltender Handlungen ausgeglichen werden kann. Die Menge möglicher Unrechtsfolgen einer Tat ist unabsehbar; würden sie alle dem Täter schuldhaft zugerechnet, wäre jegliches Handeln unmöglich. Dieser Schuldüberschuss ist ein Problem sowohl von Recht und Moral als auch des intrapsychischen oder des religiösen Schuldumgangs (vergleiche die Beiträge von Sjöström et al., Stübinger, Micali und Moos).
Die Psychologen Arne Sjöström, Judith Braun und Mario Gollwitzer suchen in ihrem Beitrag "Rache und ihre Beziehung zu Strafe und Vergebung aus psychologischer Perspektive" nach der psychischen Funktionalität verschiedener Reaktionen auf erlebtes Unrecht aus der Perspektive der Opfer. Rache ist zwar gesellschaftlich negativ sanktioniert; gleichwohl handelt es sich um ein durchaus verbreitetes Phänomen. Die psychologische Forschung zeigt, dass Rache für das Opfer durchaus funktional sein kann, indem sie dem Täter eine Botschaft übermittelt (das kann man mit mir nicht machen). Bestrafung kann als eine Art institutionalisierter Rache betrachtet werden, die ähnliche Ziele wie Rache verfolgt: Neben der Vergeltung der Tat soll weiteres Unrecht durch Abschreckung verhindert werden. Aus einem Vergleich mit den Zielen und Funktionen von Vergebung schließen die Autoren, dass das geläufige normative Gefälle zwischen Rache, Strafe und Vergebung mit Blick auf deren psychische Funktionen skeptisch zu beurteilen ist. Rache ist, so lässt sich aus den psychologischen Befunden folgern, ein kommunikativer Akt, mit dem sich das Opfer auf der Bühne reziproker Anerkennungsverhältnisse zurückmeldet. Im Modus der Rache reklamiert das Opfer seinen Subjektstatus, indem es dem Täter gegenüber seine Handlungsfähigkeit zeigt. Soll die Rache also durch andere Formen des Schuldumgangs substituiert werden, so gilt es, hierfür ein geeignetes funktionales Äquivalent zu finden. Vergebung erscheint in der Sicht von Sjöström et al. hingegen als problematisch, sofern sie die moralische Überlegenheit des Opfers inszeniert, also auf eine bleibende Asymmetrie (und nicht wie Rache oder Strafe auf die Resymmetrisierung) der Täter-Opfer-Beziehung abstellt.
Ein vehementes Plädoyer für die Vergebung hält hingegen der Psychotherapeut und Arzt Martin Grabe in seinem Beitrag "Was tun, wenn ich verletzt bin? Wege zur Vergebung". Ausgehend von Erfahrungen, die er in der psychotherapeutischen Praxis gewonnen hat, stellt er die Leistung individueller Vergebung dar. Diese kann Menschen von Hassgedanken, Rachefantasien und Schamgefühlen befreien, die sie nach Unrechtserfahrungen dauerhaft beschäftigen können. Solche negativen Grübeleien können Betroffenen auf Dauer größeren Schaden zufügen als das eigentliche Unrecht selbst - gerade dann, wenn eine soziale Nähe zwischen Täter und Opfer besteht. Dieser Artikel beschreibt aus der Sicht des praktisch beratenden Therapeuten Wege, auf denen es gelingen kann, erfolgreich mit großen Verletzungen, aber auch mit den täglichen Mikrotraumata im sozialen Nahbereich, denen jeder Mensch ausgesetzt ist, umzugehen. Im Einzelnen entfaltet Grabe das Verstehen, die Relativierung und die Delegation als Modi der Vergebung. So erscheint Vergebung als erlernbare Lebenskunst und als Ensemble von Techniken der Wiedergewinnung von Selbstachtung und Handlungsfähigkeit aufseiten des Opfers.
Inhalt
Inhalt
Vorwort
Klaus Günther 9
Vom Versuch, die Freiheit zu reparieren: Praktiken des Umgangs mit Schuld in multidisziplinärer Perspektive
Thorsten Moos/Stefan Engert 13
Der Umgang der Opfer mit Schuld
Vom Umgang mit Rache im Alten Testament: Rechtliche, moralische und religiöse Grenzziehungen
Jan Dietrich 39
Rache und ihre Beziehung zu Strafe und Vergebung aus psychologischer Perspektive
Arne Sjöström/Judith Braun/Mario Gollwitzer 51
Was tun, wenn ich verletzt bin? Wege zur Vergebung
Martin Grabe 69
Vergebung und Sühne: Zum religiösen Umgang mit Schuld
Thorsten Moos 89
Der Umgang der Täter mit Schuld
Schuld fühlen: Das Schuldgefühl aus emotionspsychologischer und verhaltenstherapeutischer Perspektive
Fanja Riedel-Wendt 117
Psychotischer Umgang mit Schuld: Schuldgefühle in der schweren Depression
Stefano Micali 139
Verstrickung durch Selbstbestimmung: Überlegungen zum Verhältnis von Freiheit und Schuld
Magnus Schlette 157
Über Unschuld urteilen: Überlegungen zu einer Szene in Melvilles Billy Budd
Charles de Roche 169
Der gesellschaftliche Umgang mit Schuld
Strafe als Umgang mit Schuld oder Umgehung der Schuld? Zur Spannung zwischen Strafzweck und Schuldzurechnung
Stephan Stübinger 183
Taterklärung und Schuld: Eine Rekonstruktion von Implikationen kriminologischen Denkens
Ralf Kölbel 201
Schuld und Scham als Kategorien kultureller Taxonomie
Reinhard Schulze 217
Schuld zwischen Individuum und Kollektiv
Aufarbeitung von Schuld: Eine philosophische Auseinandersetzung mit Jaspers und Adorno
Michael Schefczyk 247
An Schuld erinnern: Kulturwissenschaftliches Flanieren im kollektiven Gedächtnis
Andrea Hoffmann 265
Das Vergessen von Schuld: Eine geschichtswissenschaftliche Auseinandersetzung mit Christian Meier am Beispiel des Act of Oblivion (1660)
Stefano Saracino 283
Zentrierte und diffundierende Schuld: Eine soziologische Perspektive
Valentin Rauer 301
Vergebung entschuldigt nicht: Zur praktischen wie theologischen Problematik der Aufarbeitung von DDR-Unrecht
Curt Stauss 331
Aufarbeitung von Schuld in den internationalen Beziehungen: Überlegungen zum erweiterten Schuldbegriff
Stefan Engert/Christopher Daase 347
Autorinnen und Autoren 379
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