Beschreibung
Das Arbeitsrecht ging ursprünglich vom Bild des "Normalarbeitsverhältnis" als einem unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag aus. Seit den 1980iger Jahren nahmen "atypische Arbeitsverhältnisse" wie Teilzeit, befristete Arbeitsverträge und Arbeitskräfteüberlassung stark zu. Nachdem diese nunmehr zumindest teilweise gesetzlich reguliert sind, entstehen seit der Jahrtausendwende neue Formen der Arbeitserbringung, die einerseits auf das starke Bedürfnis nach mehr Flexibilität, die Tendenz zur Risikoverlagerung auf schwächere MarktteilnehmerInnen und nicht zuletzt auf den verstärkten Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologie zurückzuführen sind. Im Rahmen der auch im Arbeitsleben grundsätzlich bestehenden Vertragsfreiheit bilden sich vor diesem Hintergrund nun zahlreiche neue Formen der Organisation von Arbeit und Arbeitsleistungserbringung heraus. Sie werfen zahlreiche Fragen auf, die eine vertiefte Auseinandersetzung mit ihnen lohnend erscheinen lassen. Dabei sollte der Begriff "Arbeit" in einem weiten Sinn verstanden und darunter jede höchstpersönlich für Dritte zu erbringende Arbeitsleistung ohne Berücksichtigung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses verstanden werden. Damit wird auch jene Arbeit erfasst, die von herkömmlich als allein arbeitenden Selbständigen erbracht wird und die bisherigen Grenzen des Schutzbereiches des Arbeitsrechts überschreitet. Dennoch kann ein Schutzbedarf bestehen, auf den die einzelnen Autoren und Autorinnen eingehen und dazu auch rechtspolitische Vorschläge machen. Robert Rebhahn analysiert die Reichweite des europarechtlichen Schutzes bei modernen Formen der Arbeit Jeremisa Prassl und Martin Risak beschäftigen sich mit der Flexibilität der quantitativen Arbeitsverpflichtung Thomas Klebe und Beatrix Karl setzen sich mit Internet-Plattformen als Verbindung zwischen Arbeitenden und Leistungsempfängern, insb mit dem virtuellen Crowdwork auseinander Wolfgang Mazal beschäftigt sich mit den "arbeitnehmerähnlichen Personen". Abgerundet wird dieser Band durch das Ergebnis einer Podiumsdiskussion zur Frage, wieweit das Europarecht dem Schutzbedürfnis wirtschaftlich schwacher Selbständiger, vor allem bezüglich von Erholungsansprüchen, der Absicherung gegen das Risiko der Krankheit und der Möglichkeit einer Mindesteinkommenssicherung, entgegenkommt.
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