Beschreibung
Nach § 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) berichtet die Zentrale Verbindungsstelle den für den Verbraucherschutz zuständigen obersten Landesbehörden jährlich umfassend und in anonymisierter Form über die im Zusammenhang mit dem VSchDG empfangenen Ersuchen um Amtshilfe und Informationsaustausch. Der erste Bericht reflektiert die durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Verbindungsstelle vorgenommenen Übermittlungen im ersten Jahr nach Inkrafttreten des VSchDG.
Inhalt
1. Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. §3, Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) für das Jahr 2007.- 2. Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. §3, Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) für das Jahr 2008.- 3. Bericht gem. Artikel 21, Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz für die Jahre 2007 und 2008.
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