Beschreibung
Alexander Schwarz erläutert die Hintergründe sexualisierter Gewalt im makrokriminellen Kontext und unternimmt eine systematische Gesamtdarstellung des völkerrechtlichen Sexualstrafrechts. Neben sexualisierter Gewalt als Tathandlung des Genozids, werden die Anwendungsbereiche der Sexualdelikte untersucht, wie sie im IStGH-Statut als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe stehen: Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, Zwangsprostitution, erzwungene Schwangerschaft und Zwangssterilisation. Anhand des sexualspezifischen Auffangtatbestands wird nachgewiesen, dass eine völkerstrafrechtliche Erfassung weiterer Formen sexualisierter Gewalt nötig und möglich ist. Am Beispiel der Zwangsheirat untersucht der Verfasser, welche weiteren Instrumente das Romstatut bereithält, um nicht ausdrücklich kodifizierte Formen sexueller Gewalt zu erfassen. Schließlich werden Formen geschlechtsbezogener Verfolgung analysiert und die Frage beantwortet, ob die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt.
Autorenportrait
Alexander Schwarz studierte Rechtswissenschaften, Kunstgeschichte und Philosophie in Heidelberg und Santiago de Chile. Während des Studiums arbeitete er am Max-Planck-Institut für Völkerrecht bei Prof. Dr. Dr. h.c. Rüdiger Wolfrum. Im Anschluss an sein juristisches Staatsexamen promovierte er an der Universität Göttingen bei Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos. Forschungsaufenthalte führten ihn an die Cambridge University und das Rote-Khmer-Tribunal in Kambodscha. Nach Abschluss der Dissertation begann er den juristischen Vorbereitungsdienst am LG Leipzig. Seit 2013 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Völkerrecht, Europarecht und Öffentliches Recht von Prof. Dr. Stephanie Schiedermair an der Universität Leipzig.
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