Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 15 P, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Öffentliches Recht), Veranstaltung: Grundlagenseminar WS 2002/2003 , Sprache: Deutsch, Abstract: Klonen, Keimbahntherapie, Stammzellen, pränatale Diagnostik - die schöne neue Welt der Medizin mit all ihren Fortschritten und Möglichkeiten eröffnet ein weites Feld für Skeptiker wie Optimisten, die Chancen und Risiken der neuen Technologien einschätzen, bewerten und ihre Meinung in die gesellschaftliche Debatte einbringen wollen. Hierbei werden ethische Grenzen bemüht, betont und strapaziert. Wer weiß, was die neuen Techniken, die uns die Fähigkeit geben, ins Innerste, in die eigentliche Substanz des menschlichen Lebens, die DNS detailliert zu blicken und sie uns fruchtbar zu machen, für die Zukunft bringen wird? Die neuartigen Möglichkeiten drängen danach erforscht zu werden, doch überschreiten wir dabei Grenzen, die zu überschreiten sich lohnt angesichts des drohenden Zerfalls moralischer Grundsätze durch gentechnische Errungenschaften?Präimplantationsdiagnostik, das Thema dieser Arbeit, spielt in der öffentlichen Diskussion eine wichtige Rolle; die Möglichkeit, behindertes und krankheitsbehaftetes Leben noch vor dem wirklichen Lebendigwerden auszusondern, ruft die Kritik von Besorgten z.B. aus Kirchen und Behindertenverbänden hervor, die ein eugenisches Klima befürchten und um die Wertschätzung des menschlichen Lebens bangen. Die Argumente werden, gestützt von geschichtlichen Erfahrungen um die Euthanasie-Praxis im Dritten Reich und Furcht vor dem Designer-Baby, mit aller verbaler Macht in die Waagschale geworfen, und auch die Befürworter bedienen sich keinesfalls immer diplomatischer Töne. Dabei sind die Argumente beider Seiten durchaus verständlich, und es scheint mir möglich, den Überblick über die verfassungsrechtliche und ethische Problematik, die ich geben möchte, zum Schluß einer eigenen Stellungnahme zuzuführen, die Ausgewogenheit und Einbeziehung beider Seiten bewahren soll. Hierbei ist es aufgrund des Umfangs der Arbeit nicht möglich, fundiert auf alle Stellungnahmen einzugehen, was aber dennoch nicht daran hindert, die wichtigen Aspekte in die Argumentation einzubeziehen.
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