Beschreibung
Film- und Fernsehproduktionen wie »Der Baader Meinhof Komplex«, »Contergan« oder auch Stefan Raab's »TV total« rückten in den letzten Jahren nicht nur aufgrund ihrer filmischen Inhalte in den Fokus der öffentlichen Diskussion, sondern auch anlässlich rechtlicher AuseinanderSetzungen: Immer häufiger fühlen sich Personen von dokumentarischen oder halbdokumentarischen Produktionen in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und ziehen vor Gericht. Dokumentarfilmer oder Schöpfer anderer nicht-fiktionaler Formate werden aber auch mit anderen Rechtsfragen konfrontiert: Ist das Konzept geschützt? Bestehen Rechte an tatsächlichen Ereignissen oder historischen Geschehnissen? Darf ich Inhalte aus Biografien übernehmen? Haben auch Unternehmen Persönlichkeitsrechte? An wen muss ich mich wenden, wenn ich Musikrechte erwerben möchte? Welche Förderungen kann ich beantragen? Welche Fallstricke lauern bei den Verhandlungen der Verträge mit den Sendern oder anderen Partnern? Knapp und verständlich beantwortet Heidrun Huber die wichtigsten Fragen, die sich bei einer non-fiktionalen Film- oder Fernsehproduktion stellen, und veranschaulicht diese durch zahlreiche Beispiele aus der Praxis. Schritt für Schritt erläutert sie die Rechte am Thema, führt über die Persönlichkeitsrechte und die Einblendung von Werken Dritter hin zu Rechtsfragen bezüglich Finanzierung und Produktion bis zur Auswertung. Dabei werden neben dem Dokumentarfilm als Einzelstück auch jegliche Formen von dokumentarischen und halbdokumentarischen Film- und Fernsehformaten wie Magazinsendungen, Reportagen oder auch Shows berücksichtigt.
Autorenportrait
Heidrun Huber arbeitet als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Filmrecht in München. Sie ist Honorarprofessorin an der Hochschule für Fernsehen und Film München und Gastdozentin an der Filmakademie Baden-Württemberg.
Inhalt
VORWORT UND DANKSAGUNG ZUR 2. AUFLAGE
A RECHTE AM THEMA
A1 Sind tatsächliche Geschehnisse urheberrechtlich geschützt?
A2 Sind die Inhalte historischer oder religiöser Ereignisse geschützt?
A3 Gibt es ein Urheberrecht an der tatsächlichen Lebensgeschichte von Personen?
A4 Weitere freie Werke und Leistungen
A5 Ist das von mir geschaffene Konzept vor Nachahmern geschützt?
B PERSÖNLICHKEITSRECHTE UND DSGVO
B1 Das Recht am eigenen Bild
B2 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
C AUSSENDREH, DREH AM MOTIV, DREH BEI VERANSTALTUNGEN
C1 Wann sind Drehgenehmigungen erforderlich?
C2 Panoramafreiheit
C3 Das Hausrecht
C4 Der Motivnutzungsvertrag
C5 Filmen von Autos oder Tieren
C6 Drehen bei Veranstaltungen
C7 Berichterstattung über Tagesereignisse
C8 Recht der Kurzberichterstattung
D TITELRECHERCHE/TITELSCHUTZ
D1 Worum geht es beim Titelschutz?
D2 Voraussetzungen für den Titelschutz
E VERWENDUNG VON AUSSCHNITTEN
E1 Unterscheidung zwischen Filmwerk und Laufbild
E2 Verträge mit den Archiven
E3 Programm eines im Hintergrund laufenden Fernsehers oder Radios
F NUTZUNG VON FOTOS UND GEMÄLDEN IM FILM
F1 Grundsatz: Rechteerwerb erforderlich
F2 Ausnahmen
G ZITATE
G1 Zulässigkeit des Filmzitats
G2 Quellenangabe
H FREIE BENUTZUNG
I PARODIE, KARIKATUR/SATIRE UND PASTICHE IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG VON WERKEN ANDERER
I1 Parodie
I2 Karikatur/Satire
I3 Pastiche
J MUSIK IM FILM
J1 Kurze Einführung in das Filmmusikrecht
J2 Was ist geschützt?
J3 Welche Rechte benötige ich zur Musiknutzung im Film?
J4 Nutzung von Musik ohne Einwilligung
K KURZE EINFÜHRUNG IN DAS VERTRAGSRECHT
K1 Wie kommen Verträge zustande?
K2 Was bedeuten Letter of Intent, Deal Memo und Vorvertrag?
K3 Der Optionsvertrag
K4 Was sind allgemeine Geschäftsbedingungen?
K5 Wie werden Rechte übertragen?
K6 Keine Übertragung des Urheberrechts
K7 Übertragung von Nutzungsrechten
K8 Besonderheiten der Rechteübertragung im Filmbereich
K9 Ausschließliche und einfache Nutzungsrechte
K10 Anspruch auf angemessene Vergütung
K11 Bestsellerparagraf
L FINANZIERUNG/FÖRDERUNG
L1 Finanzierungskomponenten
L2 Filmförderung
M DIE PRODUKTION
M1 Auftragsproduktion für einen Fernsehsender
M2 Koproduktion
M3 Verträge mit dem Autor und dem Regisseur
N VERSICHERUNGEN
O PRODUCT-PLACEMENT
O1 Bei Kinoproduktionen
O2 Bei Fernsehproduktionen
P DIE RECHTE AM HERGESTELLTEN FILM
P1 Die Urheberrechte am Film bzw. an vorbestehenden Werken
P2 Die Leistungsschutzrechte am Film
Q DIE AUSWERTUNG
Q1 Der Verleih
Q2 Der Weltvertrieb
Q3 Die DVD- bzw. Blu-Ray-Lizenz
Q4 Der Video-on-Demand-Vertrag
Q5 Die Sendelizenz
Q6 Weitere Auswertungsmöglichkeiten
R DIE VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN
R1 Welche Aufgaben haben Verwertungsgesellschaften?
R2 Übersicht über die wichtigsten Verwertungsgesellschaften
X ANHANG
X1 Rechteanlage
X2 Schlussbestimmungen
X3 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
X4 Index
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