Beschreibung
Gifte und Sprengstoffe sicher abgeben In dieses Abgabebuch ist nach § 9 Abs. 1 der ChemVerbotsV vom 20.01.2017 die Abgabe von Gefahrstoffen und Gemischen mit dem Piktogramm GHS06 und GHS08 sowie Grundstoffen zur Herstellung von Sprengstoffen (z. B. Kaliumpermanganat) einzutragen. Dieses Abgabebuch enthält alle nötigen Vorgaben für Ihre Einträge und ist mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Damit sind Sie auf der sicheren Seite! Zusatztext
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung
Hersteller:
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