Beschreibung
Im Fall einer Ehescheidung findet ein Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften auf eine Alters- oder Erwerbsminderungsversorgung statt. Dieser ''Versorgungsausgleich'' wurde durch das zum 01.09.2009 in Kraft getretene ''Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)'' grundlegend neu geregelt. Durch den neuen Versorgungsausgleich wird bei einer Scheidung grundsätzlich jedes Anrecht auf eine Versorgung, soweit es in der Ehezeit erworben wurde, jeweils hälftig zwischen den geschiedenen Ehegatten intern geteilt. Für die Versorgungsträger stellt die neue Rechtslage eine besondere Herausforderung dar. Die meisten privaten und betrieblichen Versorgungsträger hatten eine Realteilung in der Vergangenheit ausgeschlossen und mussten meist nur eine Auskunft zu der betroffenen Versorgung geben. Durch das neue Gesetz muss jedoch die tatsächliche Teilung für jede einzelne Versorgung innerhalb der von den Familiengerichten vorgegebenen Fristen ermöglicht werden. Fondsgebundene Versicherungen werden in dem Gesetz nicht explizit erwähnt.Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Forschungsfrage, wie die Interessen der drei von dem Versorgungsausgleich betroffenen Parteien - ausgleichsverpflichtete Person, ausgleichberechtigte Person und Versorgungsträger - von den Gestaltungsspielräumen, die dem Versorgungsträger bei der Umsetzung des Versorgungsausgleichs vom Gesetzgeber gelassen werden, beeinflusst werden. Eine genaue Untersuchung hierzu findet für fondsgebundene Versicherungen statt. Dabei werden drei verschiedene Teilungsmöglichkeiten für fondsgebundene Versicherungen untersucht und in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Interessen der drei vom Versorgungsausgleich betroffenen Parteien hin verglichen.
Autorenportrait
Nicola Döring, geboren 1973 in Hamburg, studierte von 1993 bis 2000 Mathematik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Von 2000 bis 2007 war sie als Referentin in der Mathematik der Victoria Lebensversicherung AG tätig. Seit 2007 arbeitet sie als Expertin für das Knowledgemanagement im Konzern-Aktuariat der Generali Deutschland Holding AG. Daneben hat sie von 2000 bis 2004 die Ausbildung zur Aktuarin (DAV) und von 2005 bis 2008 die Ausbildung zur Versicherungsmathematischen Gutachterin (IVS) absolviert. Seit 2008 ist sie Co-Leiterin der lokalen Gruppe Köln/Bonn/Düsseldorf der Deutschen Aktuarvereinigung. Von 2009 bis 2011 war sie unter Betreuung von Herrn Prof. Dr. Heinrich R. Schradin externe Doktorandin am Seminar für ABWL, Risikomanagement und Versicherungslehre der Universität zu Köln mit Abschluss als Dr. rer. pol