Beschreibung
Das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren, wurde in Kolumbien erstmals durch das Gesetz 78 von 1919 verankert. Erst 1936 erhielt dieses Recht eine verfassungsrechtliche Konnotation, das Jahr, in dem Artikel 44 der Verfassung von 1886 durch einen Gesetzgebungsakt geändert wurde. Obwohl es keine explizite Weihe des Vereinigungsrechts im Bereich der Arbeit gab, argumentieren Martínez und Zuluaga (2004), dass das Recht auf gewerkschaftliche Vereinigung als eine Manifestation des Vereinigungsrechts im weitesten Sinne verstanden wurde, mit anderen Worten, das Recht auf gewerkschaftliche Vereinigung wurde durch Artikel 44 der Verfassung geschützt.
Autorenportrait
Ich bin ein Jurist, der die Literatur liebt. Ich liebe es zu lernen und ich habe Kommunikations- und Lehrfähigkeiten. Meine beruflichen Erfahrungen liegen schwerpunktmäßig in der Beratung von Unternehmen des privaten und öffentlichen Sektors in Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.