Baumängel und Bauschäden erkennen und erfolgreich reklamieren - inkl. Arbeitshilfen online

eBook - Über 150 farbige Schadensbilder, Haufe Fachbuch

Onischke, Stefan/Metzger, Bernhard/Hopfensperger, Georg u a
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783648055243
Sprache: Deutsch
Umfang: 567 S., 16.52 MB
Auflage: 4. Auflage 2014
E-Book
Format: EPUB
DRM: Digitales Wasserzeichen

Beschreibung

Je früher ein Schaden erkannt wird, desto schneller kann für seine Beseitigung gesorgt werden. Dieses Buch zeigt Ihnen, welche Ansprüche bei Baumängeln bestehen und wie Sie diese gelten machen können. Die Autoren informieren über rechtliche Aspekte und stellen Musterbriefe mit Handwerkern zum Download zur Verfügung. Über 150 farbige Fotos bieten praktische Hilfe bei der Aufdeckung von Mängeln und Schäden.Inhalte:- Leicht verständliches juristisches Know-how für die Baukontrolle.- Die Ansprüche bei Mängeln.- Ansprüche bei Wohnungseigentum und vermieteten Objekten.- Ansprüche sichern, die Verjährungsfalle vermeiden.- Recht haben und Recht bekommen.- Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung.- Alle Infos zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014).Arbeitshilfen online:- Über 150 farbige Schadensbilder.- Musterschreiben zur Mängelbeseitigung.- Musterverträge mit Handwerkern.

Autorenportrait

Bernhard MetzgerDipl.-Ing. (FH) Bernhard Metzger ist freier Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Mitglied im LVS, BGDS und BBauSV und Autor einschlägiger Fachliteratur.Helmut AschenbrennerHelmut Aschenbrenner, Rechtsanwalt, ist Schlichter und Schiedsrichter in Bausachen und Referent für Baurecht, München. Zudem ist er Mitglied der ARGE Baurecht im DAV.Georg HopfenspergerGeorg Hopfensperger ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München, berät als freier Mitarbeiter des Haus- und Grundbesitzervereins München in Mietrechtsfragen und ist Autor zahlreicher Fachbücher.Stefan OnischkeStefan Onischke ist Dipl.-Ing. (Univ.) und freiberuflicher Architekt. Bisherige Veröffentlichungen in Bayerische Haus- und Grundbesitzerzeitung, Abendzeitung München.

Leseprobe

Dass ein Bauwerk gänzlich mangelfrei errichtet oder eine sonstige Bauwerksleistung vollkommen fehlerfrei ausgeführt wird, dürfte eher die Ausnahme sein. Mängel am neu erstellten Haus oder an der ausgeführten Leistung, so ärgerlich sie für die Beteiligten auch sein mögen, kommen leider immer wieder vor.

Die Regelungen des Werkvertragsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und, sofern sie zur Vertragsgrundlage gemacht wurden, die besonderen Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) greifen immer dann, wenn Werkleistungen - in den hier behandelten Fällen speziell Bauwerksleistungen - Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung sind. Hierunter fallen nicht nur typische Werkverträge, also etwa die Beauftragung von Renovierungsleistungen oder Modernisierungsmaßnahmen an einem Gebäude, sondern beispielsweise auch die schlüsselfertige Erstellung eines Hauses durch einen Generalunternehmer oder Schlüsselfertigbauer bzw. der Kauf einer bereits erstellten oder noch zu erstellenden Immobilie von einem Bauträger.

Die VOB/B, auf die im Folgenden in den einzelnen Kapiteln gesondert eingegangen wird, stellt, sofern sie wirksam vereinbart wurde, in Form von standardisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) spezielle Regelungen für die Abwicklung von Verträgen über Bauleistungen auf. Diese Regelungen gehen dann den sonstigen Regelungen des Werkvertragsrechts des ansonsten einschlägigen BGB vor bzw. modifizieren diese. Bei der VOB/B handelt es sich, dies sei an dieser Stelle nochmals betont, um AGB, die, um wirksam zu sein, auch einer AGB-rechtlichen Kontrolle standhalten müssen. Im unternehmerischen Verkehr ist die VOB/B insoweit privilegiert, als sie bei inhaltlich unveränderter Einbeziehung als ausgewogen angesehen wird und damit einer Inhaltskontrolle entzogen ist. Anders ist dies, wenn der Unternehmer oder Auftragnehmer die VOB/B in einen Vertrag mit einem Verbraucher einbezieht. Dann findet in jedem Fall eine Inhaltskontrolle statt. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) empfiehlt deshalb die Anwendung der VOB/B nur noch gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Inhalt

Vorwort zur 4. Auflage

Ansprüche bei Baumängeln und deren erfolgreiche Durchsetzung

Baumängel können zu Bauschäden führenDie Ansprüche bei MängelnWas bei Wohnungseigentum beachtet werden mussMängelansprüche beim vermieteten ObjektVorsicht vor der VerjährungsfalleSicherung von MängelansprüchenRecht haben und Recht bekommenMöglichkeiten der außergerichtlichen EinigungDer Gang vor das Gericht

Schadensbilder (technisch)

Die häufigsten Mängel und Schäden an FassadenSchäden und Mängel an Steil- und FlachdächernDie häufigsten Schäden an BodenkonstruktionenDie häufigsten Schäden an FensternDie häufigsten Schadensursachen an DränagenSchimmelpilze und Bakterien in GebäudenDie häufigsten Ursachen für unzureichenden SchallschutzDie häufigsten Schäden im Bereich der Haustechnik

Bauschadensfälle

Die Bauschadensfälle im Überblick

Flachdächer: Flachdach mit TitanzinkeindeckungFlachdächer: Undichtigkeiten infolge von Rissbildung in der FoliendeckungBalkone: Wassereintritt durch nicht fachgerechten Anschluss der BalkonabdichtungBalkone: Krakeleerissbildung in der BeschichtungHolzbau: Schimmel an der UntersichtschalungAußenputze: kunststoffmodifizierte BitumendickbeschichtungAußenputze:WDVS mit Kunstharzoberputz, BlasenbildungenAußenputze: Algenbildung aufWDVSVerblechungen und Metallarbeiten: PutzabplatzungenFenster und Außentüren: Wassereintritt am Fenster und im FußbodenbereichEstriche: Calciumsulfat-Estrich in HotelbädernEstrich auf Dämmschicht: Verformung im Wand-Bodenrand-BereichBeläge und Bekleidungen: unzulässige Toleranzen der SetzstufenParkett und Holzwerkstoffe: klaffende Fugen und HohlstellenParkett und Holzwerkstoffe: Aufwölbung und HohlstellenWasserschaden: defekte Steckverbindung in einem AusstellungsraumBeläge und Bekleidungen: irreversible Fleckenbildung durch WassereinbruchBeläge und Bekleidungen: großflächige Ablösung des TerrassenbelagsBeläge und Bekleidungen: Ablösungen im KalkputzBeläge und Bekleidungen: nicht fachgerechter BodenaufbauSchallschutz: unzureichende Luftschall- dämmung einer WohnungstrennwandWärmeschutz: Luftundichtheit im TraufbereichWärmeschutz: kalte Raumecke mit Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung

Die wichtigsten Änderungen der EnEV 2014

§ 16 EnEV: Ausstellung und Verwendung von EnergieausweisenEnEV und BauträgervertragNeue Anforderungen für NeubautenNeue Anforderungen für Bauten im Bestand

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Arbeitshilfen

Stichwortverzeichnis

Schlagzeile

Bei Sanierung und Modernisierung ihres Eigentums werden Immobilienbesitzer, Verwalter und Vermieter häufig mit Baumängeln und Bauschäden konfrontiert. Hier erfahren Sie, wie Sie die Mängel erkennen und kostensparend beseitigen können.>

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