Beschreibung
Bei modernen Schadensfällen ist regelmäßig eine Vielzahl von Personen durch ein identisches oder ähnliches Ereignis betroffen. Weist der eingetretene Schaden bei dem individuell Geschädigten nur eine geringe Höhe auf, verzichten insbesondere Verbraucher oft auf eine justizielle Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche. Da die Durchsetzung des Privatrechts von der Initiative und dem Engagement des Individuums abhängt, kommt es in solchen Schadensfällen zu Rechtsdurchsetzungsdefiziten. Die Studie geht der Frage nach, wie Rechtsdurchsetzungsdefiziten im Bereich geringwertiger Ansprüche entgegnet werden kann. Hierzu werden Optimierungsvorschläge der Gewinnabschöpfung nach § 10 UWG unterbreitet und Grundzüge eines kompensatorischen Kollektivverfahrens vorgeschlagen, welche den Maßgaben der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG entsprechen. Philip Caulfield, geboren am 12. Juni 1990 in Münster. 2011 bis 2017 Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms Universität Bonn. 2017 erstes juristisches Staatsexamen. 2021 Promotion an der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Seit 2020 Rechtsreferendar am Landgericht Bonn.