Beschreibung
Ziele und Zielgruppe Seit dem Wirtschaftsjahr 2010 sind die BilMoG-Regelungen zwingend anzuwenden, durch das MicroBilG sind für nach dem 30. Dezember 2012 liegende Abschlussstichtage Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften im Bereich der Rechnungslegung und Offenlegung in Kraft getreten. Unser Bilanzrecht Kommentar begleitet Sie bei der praktischen Umsetzung des geänderten Rechts und bietet Ihnen so die gewohnt fundierte Unterstützung bei Ihrer Aufstellungs-, Beratungs- und Prüfungstätigkeit. Die Schwerpunkte des Kommentars lassen sich wie folgt beschreiben:Einführende Erläuterungen zu Einzel-, Konzernabschluss, Publizität und OffenlegungDetaillierte Kommentierungen der maßgeblichen Vorschriften (§§ 238-339, 342-342e HGB)Ergänzende Kommentierungen der korrespondierenden IASB-RegelungenDie Kommentierungen folgen einem einheitlichen Aufbau, orientiert an der Grundstruktur der einzelnen handelsrechtlichen VorschriftenDie Kommentierungen berücksichtigen umfassend die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Bilanzsteuerrecht sowie die Standards des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) und die Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW)Der Kommentierung der handelsrechtlichen Vorschrift folgt soweit möglich ein parallel aufgebauter Teil zu den internationalen NormenKünftige aktuelle Entwicklungen werden in einer eigenen Rubrik Aktuelles vorab zusammenfassend dargestellt Nur Print war gestern! Folgende Online-Mehrwerte sind im Print- und Online-Abo enthalten: Online-Zugang zum Bilanzrecht Kommentar mit allen Inhalten und mehr: z.B. Rechtsprechung, Gesetze/Verordnungen, DBA, Musterabkommen und Verwaltungsanweisungen von juris. eNews Steuern - Unsere Online-Zeitschrift mit höchstaktuellen Beiträgen und Beratungsempfehlungen zu Entwicklungen im Steuerrecht. Aktuell in der 119. Aktualisierung (November 2024) u.a.: Der Immobilienwirtschaftliche Fachausschuss (IFA) hat den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz ( IDW ERS IFA 1 n.F. ) verabschiedet. Ziel ist die Konkretisierung des bisherigen Standards im Hinblick auf die Neufassung des Klimaschutzgesetzes aus dem Jahr 2023. Der neugefasste IDW RS IFA 1 soll erstmals anzuwenden sein auf Abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen.
Autorenportrait
Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge; Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch Prof. Dr. Stefan Thiele