Beschreibung
Die juristischen Methoden in den europäischen Rechtsordnungen weisen große Unterschiede auf. Sebastian A.E. Martens führt die bislang weitgehend unabhängigen nationalen Diskurse zusammen und entwirft vor diesem Hintergrund eine europäische Methodenlehre des Unionsrechts, die den besonderen Zielen des Unionsrechts genügen und sich zugleich möglichst bruchlos in die verschiedenen mitgliedstaatlichen Traditionen einfügen soll. Dabei bestimmt Martens bereits den Inhalt seiner Methodenlehre eigenständig als eine Begründungslehre für den das Unionsrecht anwendenden Richter. Der Inhalt dieses Unionsrechts wird zunächst mittels einer eigenen neuen europäischen Rechtsquellenlehre ermittelt, bevor Martens anschließend, auch unter Heranziehung rechtsvergleichender und rechtshistorischer Analysen darlegt, wie sich aus diesen Rechtsquellen Argumente im Streit um die richtige Lösung eines rechtlichen Problems gewinnen lassen.