Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Geschichte - Allgemeines, Note: 1,3, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Institut für Geschichte - Lehrstuhl für Neuere Geschichte), Veranstaltung: Proseminar: Die Aufklärung, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit möchte die jeweiligen Naturrechtstheorien nachzeichnen, ihre Unterschiede und Gemeinsamkeiten herausarbeiten und einen Lösungsansatz auf die Frage geben, warum Hobbes und Pufendorf trotz unterschiedlicher Prämissen dieselbe Staatsform bevorzugten. Die Naturrechtstheoretiker der Frühen Neuzeit orientierten sich an den modernen Naturwissenschaften, um Gesetzmäßigkeiten aufzustellen, anhand derer Sie bestehendes positives Recht messen wollten. Ihre theoretischen Konstruktionen eines vorgesellschaftlichen Zustands, den sie aus ihren anthropologischen Bestimmungen abzuleiten versuchten, unterschieden sich teilweise frappant. Offenbar wird diese allgemeine Tendenz an den Philosophen Thomas Hobbes und Samuel Pufendorf. Doch so unterschiedlich ihr Menschenbild und der jeweilige erdachte Naturzustand auch war, beide tendierten realpolitisch zu ganz ähnlichen Staatskonzeptionen.
Autorenportrait
Andreas Raissle studiert Philosophie und Geschichte an der Julius-Maximilians-Universität (JMU) in Würzburg und ist Stipendiat der Hans-Böckler-Stiftung.