Bilanzierung und Bewertung

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für alle Unternehmen, neue betriebswirtschaftliche forschung (nbf) 9

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783409101318
Sprache: Deutsch
Umfang: 298 S., 1 s/w Illustr., 298 S. 1 Abb.
Auflage: 1. Auflage 1978
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

1m Anschluf3. an die Aktiengesetze von 1937 und 1965 ist jeweils im Schrifttum die Frage aufgeworfen worden, ob und inwieweit die Rechnungslegungsvorschriften dieser Gesetze auch fur Unternehmen anderer Rechtsformen gelten. Man hatte mit Recht erkannt, daf3. der Gesetzgeber mit vielen der neuen Vorschriften der Aktiengesetze uber das Rechnungswesen teils feststehende, teils umstrittene Grundsatze ordnungsmaf3.iger Buchfuhrung (GoB) kodifiziert hat. Nach der Absicht des Gesetzgebers, wie sie ins­ besondere in § 38 HGB zum Ausdruck gekommen ist, gelten fur aile Unternehmensfor­ men die GoB, soweit die Gesetze nichts Besonderes vorschreiben. Es handelt sich um Stucke bewuf3.t offengelassener Gesetzgebung, die mit der Verweisung auf den unbe­ stimmten Rechtsbegriff GoB geschlossen werden sollen. Oberdenkt man die Erkenntnis, daf3. der Gesetzgeber in den Jahresabschluf3.vorschrif­ ten des AktG teilweise GoB kodifiziert hat, sei es durch Obernahme vorgefundener Grundsatze, sei es durch Gewinnung neuer Grundsatze, so erweist es sich als lohnende Aufgabe, die JahresabschlulSvorschriften des AktG daraufhin zu analysieren, inwieweit es sich um GoB, d. h. allgemeingultige Normen handelt und inwieweit um Regelungen, die sich aus der Natur der Aktiengesellschaft ergeben. Diese Diskussion ist bisher in erster Linie unter methodischen Gesichtspunkten und sehr allgemein gefUhrt worden. Daneben gibt es Rechtsprechung, die - oft ohne jede Begrundung - ausfUhrt, diese oder jene einzelne Vorschrift des Aktiengesetzes 1937 oder 1965 enthalte einen kodi­ fizierten GoB.

Inhalt

InhaltsangabeErstes Kapitel Einleitung.- § 1 Bedeutung der Themafrage.- A. Bilanzierungsvorschriften im HGB, GmbHG und GenG.- B. Bilanzierungsvorschriften im AktG.- C. Bilanzierungsvorschriften des AktG als Vorbild für den Entwurf eines GmbHG.- D. Anwendbarkeit der aktienrechtlichen Bilanzierungsvorschriften auf Unternehmen anderer Rechtsform.- § 2 Stand der Ansichten in der Rechtsprechung und im Schrifttum.- A. Stand der Ansichten in der Rechtsprechung.- B. Stand der Ansichten im Schrifttum.- § 3 Ziel der Untersuchung und Übersicht über deren Gang.- Zweites Kapitel Vorschriften über den Jahresabschluss allgemein (§§ 148, 149 AktG).- § 4 Frist für die Aufstellung der Bilanz (§ 148 AktG).- A. Rechtsprechung und Schrifttum zur Frist für die Aufstellung der Bilanz.- B. Beabsichtigte Änderung des § 39 Abs. 2 HGB durch das 1. WiKG.- C. Rechtzeitige Bilanzaufstellung im Sinne der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.- § 5 Allgemeine Grundsätze für die Bilanz (§ 149 AktG).- A. Aufstellung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (§ 149 Abs! 1 Satz 1 AktG).- B. Klare und übersichtliche Aufstellung; möglichst sicherer Einblick in die Vermögens- und Ertragslage im Rahmen der Bewertungsvorschriften (§ 149 Abs. 1 Satz 2 AktG).- C. Geltung des HGB, soweit in den aktienrechtlichen Vorschriften nichts anderes bestimmt ist (§ 149 Abs. 2 AktG).- Drittes Kapitel Vorschriften über die Gliederung der Bilanz (§§ 151,152 AktG).- § 6 Gemeinsame Vorbemerkungen zu den §§ 15 1, 152 AktG.- § 7 Gliederung der Bilanz (§ 151 AktG).- A. Gliederung der Bilanz im Regelfall (§ 151 Abs. 1 AktG).- B. Durch den Geschäftszweig bedingte abweichende Gliederung (§§ 151 Abs. 1, 161 AktG).- C. Möglichkeit einer gegenüber der Regelgliederung weiteren Gliederung (§ 151 Abs. 1 AktG).- D. Ausweis von Leerposten (§ 151 Abs. 2 AktG).- E. Vermerk der Mitzugehörigkeit von Posten zu anderen Posten, Ausweis der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 151 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AktG).- F. Vornahme von Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rückstellungen und Einstellungen in Sonderposten mit Rücklageanteil bereits in der Jahresbilanz (§ 151 Abs. 4 Satz 1 AktG).- G. Vermerke bestimmter Verbindlichkeiten und der Haftung aus bestimmten Verbindlichkeiten (§ 151 Abs. 5 AktG).- § 8 Ausweis bestimmter Posten in der Bilanz (§ 152 AktG).- A. Begriff ,Gegenstände des Anlagevermögens" (§ 152 Abs. 1, Satz 1 AktG).- B. Gesonderte Aufführung der Zu- und Abgänge, der Zu- und Abschreibungen und der Umbuchungen (§ 152 Abs. 1, Satz 2 AktG).- C. Vermutung einer Beteiligung (§ 152 Abs. 2 AktG).- D. Sonderposten mit Rücklageanteil (§ 152 Abs. 5 AktG).- E. Wertberichtigungen (§ 152 Abs. 6 AktG).- F. Rückstellungen (§ 152 Abs. 7 AktG).- G. Verrechnungsverbote (§ 152 Abs. 8, Satz 1 AktG).- H. Verbot, Rücklagen, Wertberichtigungen und Rückstellungen als Verbindlichkeiten aufzuführen (§ 152 Abs. 8, Satz 2 AktG).- I. Rechnungsabgrenzungsposten (§ 152 Abs. 9 AktG).- Viertes Kapitel Bewertungsvorschriften (§§ 153 bis 156 AktG).- § 9 Gemeinsame Vorbemerkungen zu den §§ 153 bis 156 AktG.- A. Beizulegender Wert im Sinne des § 40 Abs. 2 HGB.- B. Ansichten im Schrifttum zur grundsätzlichen Frage, ob die Bewertungsvorschriften des AktG den GoB entsprechen.- C. Maßgeblichkeit der Bewertungsvorschriften des AktG nach den GoB für andere Unternehmen.- § 10 Bewertung des Anlagevermögens (§ 153 AktG).- A. Ansatz der Gegenstände des Anlagevermögens (§ 153 Abs. 1 AktG).- B. Berechnung der Herstellungskosten (§ 153 Abs. 2 AktG).- C. Ansatz der immateriellen Anlagewerte (§ 153 Abs. 3 AktG).- D. Aufwendungen für die Gründung und Kapitalbeschaffung sowie Kostender Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs (§ 153 Abs. 4 AktG).- E. Geschäfts-oder Firmenwert (§153 Abs. 5 AktG).- §11 Abschreibung und Wertberichtigung der Gegenstände des Anlagevermögens (§ 154 AktG).- A. Vorbemerkung.- B. Planmäßige Abschreibung (§ 154 Abs. 1 AktG).- C. Außerplanmäßige Abschreibung (§ 154 Abs. 2 AktG).- § 12 Bewertung der Gegenst