Beschreibung
Der Vertrag zu Rechten Dritter eröffnet dem deutschen Kunden ("Versprechensempfänger") die Möglichkeit, durch formlose Vereinbarung mit dem Kreditinstitut die Einlagen auf seinem Spar- oder Girokonto, Wertpapiere, insbesondere Sparbriefe, oder sein gesamtes Wertpapierdepot einem bezeichneten Dritten zuzuwenden. Je nach Inhalt der Vereinbarung wird der Dritte ohne Beachtung erbrechtlicher Formvorschriften Inhaber der Vermögenswerte. Aufgrund zahlreicher Anfragen aus der Praxis war es Ziel dieser Untersuchung, herauszufinden, ob solche Verträge auch mit englischen Kunden wirksam abgeschlossen werden können. Nach der Rechtslage im englichen Recht, insbesondere anhand des dortigen aktuellen Gesetzesentwurfes behandelt die Arbeit Fragen des internationalen Zivilprozeß- und Privatrechts. Das Ergebnis lautet, daß Kreditinstitute unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen Verträge zu Rechten Dritter mit englischen Versprechensempfängern, auch auf den Todesfall, wirksam abschließen können.
Autorenportrait
InhaltsangabeInhaltsübersicht: Einführung: Anlaß, Gegenstand und Gang der Untersuchung: Der Vertrag zu Rechten Dritter im deutschen Recht - Sonderprobleme bei grenzüberschreitenden Sachverhalten - 1. Teil: Der Vertrag zu Rechten Dritter im englischen Recht: 1. Kapitel: Rechtsquellen: Case Law - Statute Law - 2. Kapitel: Ablehnung im englischen Common Law: Das Prinzip der Privity of Contract - Die Consideration-Doktrin - Beswick v. Beswick - 3. Kapitel: Ausnahmen von der "third party rule": Rückgriff auf andere Rechtsgebiete außerhalb des Vertragsrechts - Ausnahmen auf dem Gebiet des Vertragsrechts - Möglichkeiten von Zuwendungen auf den Todesfall am Nachlaß vorbei - 4. Kapitel: Reform: Gründe für Reform - Vorschläge der Reformorgane - Ergebnis - 2. Teil: Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht: 1. Kapitel: Mögliche Prozesse: Einziehungsprozeß des Vollstreckungsgläubigers bei einem Vertrag zu Rechten Dritter mit Rechtserwerb zu Lebzeiten des Versprechensempfängers - Leistungsklage des personal representative gegen das Kreditinstitut bei einem Vertrag zu Rechten Dritter auf den Todesfall - 2. Kapitel: Internationale Zuständigkeit nach dem EuGVÜ: Zeitlicher Anwendungsbereich - Sachlicher Anwendungsbereich - Mögliche Gerichtsstände nach dem EuGVÜ, insbesondere aufgrund einer Gerichtsstandsvereinbarung - 3. Kapitel: Der Vertrag zu Rechten Dritter im deutschen IPR: Forderungserwerb zu Lebzeiten des Versprechensempfängers - Forderungserwerb auf den Todesfall des Versprechensempfängers - 3. Teil: Zusammenfassung und Gesamtergebnis - Anhang 1-3 - Literatur- und Sachwortverzeichnis