Beschreibung
Band 16 dokumentiert die Entstehung der Artikel 62 bis 69 im VI. Abschnitt des Grundgesetzes über "Die Bundesregierung". Er musste wegen seines Umfangs und der Vielzahl der Dokumente in zwei Teilbänden veröffentlicht werden. Mit dem Kapitel "Vor Artikel 62" in Teilband I werden wie bei anderen Abschnitten des Grundgesetzes übergreifende Dokumente gleichsam "vor die Klammer" gezogen, in diesem Fall die Debatten über das parlamentarische Regierungssystem und dazu erörterte Alternativen (z.B. Regierung auf Zeit, Präsidialsystem). Es folgt Art. 62, der die Zusammensetzung der Bundesregierung festlegt. Danach ist in Art. 63 die Wahl des Bundeskanzlers geregelt. Teilband I schließt mit Art. 64, der sich in Abs. 1 mit der Ernennung und Entlassung der Bundesminister beschäftigt und in Abs. 2 die Eidesleistung der Regierungsmitglieder vor dem Bundestag anordnet.