Beschreibung
Das IASB hat im letzten Jahr viele seiner Standards erneuert oder überarbeitet, mit Auswirkungen auf die folgenden Bereiche: IFRS18 mit neuer Struktur der GuV und Vorgaben zu Erfolgsgrößen. Folgeänderungen des IFRS18 in zahlreichen Bereichen, z. B. Grundsätze, Kapitalflussrechnung, Anhangangaben. IFRS19 zu nicht kapitalmarktorientierten Tochterunternehmen. Überarbeitung des IFRS 9 und IFRS 7 (Klassifizierungsregelungen). Jährliche Verbesserungen 2024 mit Änderungen in IFRS 1 (erstmalige Anwendung), IFRS 7 (Risikobericht), IFRS 9 (Finanzinstrumente), IFRS 10 (Konsolidierung). Umfassend, aber auf die Anforderungen der Praxis konzentriert, werden die bestehenden und neuen Standards erläutert: der optimale Leitfaden für Praktiker und Studierende. Zahlreiche Beispiele erläutern die praktische Umsetzung der Standards. Ein Glossar erklärt die 600 wichtigsten englischen Fachbegriffe. Dr. David Grünberger, CPA, leitet die Sektion Aufsichtspolitik und Rechnungslegung in der Europäischen Zentralbank in Frankfurt a. M. Seine Sektion koordiniert die inhaltliche Ausrichtung der Bankenaufsicht in der Eurozone. Als Mitglied des IFRS Advisory Council berät er das IASB beim Standardsetting, ferner ist er Mitglied der Accounting-Arbeitsgruppen im Baseler Ausschuss. Inhaltsverzeichnis: I. Rechtlicher Rahmen der internationalen Rechnungslegung. II. Immaterielle Vermögenswerte (Intangible Assets). III. Sachanlagevermögen (Property, Plant and Equipment). IV. Leasing (IFRS 16). V. Werthaltigkeitstest (Impairment Test). VI. Vorräte (Inventories) und Umsatzrealisierung. VII. Beteiligungen (IAS 28, IFRS 11 und 12). VIII. Finanzielle Vermögenswerte (Financial Assets). IX. Erwartete Kreditverluste (Expected Credit Losses). X. Schulden (Liabilities). XI. Eigenkapital (Equity). XII. Derivate und Sicherungsgeschäfte (Hedge Accounting). XIII. Leistungen an Arbeitnehmer (Employee Benefits). XIV. Ertragsteuern (Income Taxes). XV. Fair Value: Definition und Ermittlung. XVI. Jahresabschluss (Financial Statements). XVII. Berichtsformate nach IAS 7, 34, IFRS 7 und 8. XVIII. Unternehmenszusammenschlüsse (Business Combinations). XIX. Erstmalige Anwendung der IFRS.