Beschreibung
Nach wie vor gibt es an deutschen Hochschulen sehr viel weniger Professorinnen als Professoren. Christine Färber zeigt in ihrer auf zahlreichen Interviews basierenden Studie, dass eine wichtige Ursache hierfür die Berufungsverfahren sind. Selten gibt es einheitliche Regelungen zur Gleichstellung. Die Auswahlkriterien sind oft nicht transparent. Entscheidend sind immer noch informelle Netzwerke, in denen vorwiegend Männer vertreten sind. In einem Vergleich der rechtlichen Regelungen einzelner Hochschulen und der Länder verdeutlichen die Autorinnen, wo Handlungsbedarf besteht.
Autorenportrait
Christine Färber, Dr. rer. pol., ist Hochschullehrerin an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg. Ulrike Spangenberg, Juristin, promoviert zum Thema Gleichstellungsrecht.
Leseprobe
4. Fazit zur gleichstellungsorientierten Gestaltung von BerufungsverfahrenDie Interviewstudie und die Dokumentenanalyse zeigen, dass eine systematische gleichstellungsorientierte Gestaltung von Berufungsverfahren dringend geboten ist. Aus beiden Teilstudien gehen besondere Defizite hervor, aber auch sehr gute Ansatzpunkte für eine Reform, die Chancengleichheit gewährleistet. Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammenfassend dargestellt.4.1 Ergebnisse der InterviewstudieDie Analyse der Erfahrungen der befragten Bewerberinnen und Bewerber, Berufungskommissionsvorsitzenden sowie Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten gibt einen tiefen Einblick in mögliche Geschlechterdimensionen der vielfältigen Teilaspekte von Berufungsverfahren.4.1.1 Hoher Stellenwert informeller ProzesseInsbesondere die Interviews mit den Bewerberinnen und Bewerbern zeigen andere Relevanzstrukturen als der wissenschaftspolitische Diskurs. Sie sehen sich angesichts der großen Heterogenität der Verfahren willkürlichen Bewertungsprozeduren ausgesetzt. Die meisten Bewerberinnen und Bewerber kritisieren darüber hinaus den persönlichen Umgang mit ihnen als Person. Insbesondere Frauen werden mit unhöflichem und abwertendem Verhalten der Berufungskommissionen konfrontiert. Alle Bewerberinnen und Bewerber kritisieren die mangelnde Transparenz und die Behandlung als Bittstellende. Für Bewerberinnen und Bewerber haben folglich Verfahrenstransparenz und wertschätzende Kommunikation eine besonders große Bedeutung. Frauen heben diesen Aspekt sehr viel stärker hervor als Männer: Erstens benennen die meisten befragten Frauen schlechte Kommunikation, vor allem Intransparenz, offenes Desinteresse oder Abwertung bis hin zu Angriffen als ihre persönlich wichtigste Erfahrung in Berufungsverfahren. Zweitens beschreiben Frauen anders als Männer diese Aspekte als verunsichernd. Diese Verunsicherung zeigt sich darin, dass insgesamt die Hälfte der befragten Bewerberinnen, aber kein Bewerber einen Beitrag zum negativen Ausgang der von ihnen erlebten Berufungsverfahren bei sich selbst, ihrer Qualifikation, ihrer Vorbereitung und ihrem Auftreten sucht. Drittens beschreiben alle Bewerberinnen und Bewerber den hohen Stellenwert von informellen Netzwerken bei Berufungen. Die Frauen beschreiben sich jedoch anders als die Männer als sehr schlecht vernetzt.Die Berufungskommissionsvorsitzenden verfügen quantitativ in der Regel über erheblich weniger Erfahrung in Berufungsverfahren als die Bewerberinnen und Bewerber. Befragt nach den wichtigsten Erfahrungen benennen sie vor allem Aspekte, die sich auf Koordinationsaufgaben und die Ablauforganisation beziehen. Es wird benannt, dass Verfahrensstandards in den Fächern tradiert werden, die sich aber nach Fach und Standort stark unterscheiden. Zweitens werden mögliche konflikthafte Punkte angesprochen: Beschrieben wird, dass Konflikte im Vorfeld, bei der Kriterienbildung und der Zusammensetzung der Berufungskommission und oft außerhalb der Kommissionssitzungen ausgetragen werden. Drittens wird bei den Kommissionsvorsitzenden deutlich, dass im Vergleich zu den Bewerberinnen und Bewerbern kaum individueller Leidensdruck und mehr persönliche Distanz zu den Verfahren bestehen. Die Kommissionsvorsitzenden sehen bei der Festlegung der Auswahlkriterien und der Zusammensetzung der Berufungskommissionen den wichtigsten Einfluss auf die Gleichstellung. Sie beschreiben, dass Berufungsentscheidungen Machtfragen sind, die sich an der formalen Oberfläche des Verfahrens, in den Sitzungen, Protokollen und Gutachten, kaum abbilden.Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten verfügen von den Befragtengruppen über die meiste Erfahrung in Berufungskommissionen. Sie beschreiben, dass die Verfahren sehr heterogen ablaufen und die Qualität jedes Verfahrens abhängt von der Person des oder der Kommissionsvorsitzenden. Insgesamt ist die Einschätzung der Wirkung ihres eigenen Handelns gespalten - manche Frauenbeauftragte beschreiben als wichtigste Erfahrung, dass sie ihre Beteiligung positiv sehen, andere sehen diesen Teil der Arbeit als sehr konfliktträchtig und wenig ergebnisreich. Diese Gleichstellungsbeauftragten beobachten, dass Frauen benachteiligt werden, dass ihnen als Frauenbeauftragte aber manchmal die Benachteiligung erst ex post deutlich wird. Sie beschreiben, dass fachnahe wissenschaftliche Kommissionsmitglieder im Vorfeld einen sehr guten Überblick über die Bewerbungslage haben und schon vor Beginn des Verfahrens ein festes Bild ihrer Präferenzen haben, so dass die Kriterien den Personen angepasst werden. Dieser Prozess läuft im informellen Bereich, die Frauenbeauftragten sind davon ausgeschlossen. Allerdings wird auch beschrieben, dass Interessen in der Kommission konfligieren und dadurch Handlungsspielräume entstehen können.Zusammenfassend zeigt sich bei den originären Relevanzstrukturen der Befragten die hohe Relevanz informeller Prozesse. Die Verfahrensmängel werden von den Befragtengruppen unterschiedlich gewichtet. Es wird deutlich, dass die Bewerberinnen und Bewerber in den Berufungsverfahren einem Abwertungs- und Marginalisierungsprozess ausgesetzt sind, bei dem Frauen anders und stärker als Männer benachteiligt werden.
Inhalt
VorwortZusammenfassungChancengleichheit in BerufungsverfahrenDefizite bei der ChancengleichheitReform der BerufungsverfahrenDie aktuelle Reform von Berufungsverfahren aus GleichstellungsperspektiveGleichstellungsrelevanz der Empfehlungen zur strukturellen Reform von BerufungsverfahrenLeitfragen für die empirische UntersuchungGenderperspektiven von Akteurinnen und Akteuren in BerufungsverfahrenAuswahl und Methoden der InterviewsWichtigste persönliche Erfahrungen mit BerufungsverfahrenEinschätzungen wichtiger ReformaspekteKürzung der VerfahrensdauerAusschreibung, Strukturplanung und Verbindlichkeit der KriterienGezielte Ansprache und Verfahren ohne AusschreibungZusammensetzung der BerufungskommissionExterne Kommissionsmitglieder und GutachtenTransparenz, Information und KommunikationInhaltliche Ausgestaltung der AuswahlkriterienDie Relevanz von GenderGleichstellungsorientiertes BerufungsmanagementDokumentenanalyse rechtlicher RegelungenMethoden der Dokumentenanalyse und DatenzugangRegelung des Berufungsverfahrens auf Bundes- und LandesebeneHochschulinterne VerfahrensregelungenAuswertung hochschulinterner Rechtsgrundlagen und Verfahrensregelungen nach BundesländernFazit zur gleichstellungsorientierten Gestaltung von BerufungsverfahrenErgebnisse der InterviewstudieErgebnisse der DokumentenanalyseHandlungsempfehlungen für ein gleichstellungsorientiertes Qualitätsmanagement in BerufungsverfahrenLeitfäden und ChecklistenGleichstellungsaspekte für BerufungsleitfädenGleichstellungsaspekte im Ablauf von BerufungsverfahrenGleichstellungsorientiertes BewerbungsmanagementGleichstellungsorientierte Anforderungen an BewerbungsunterlagenLiteraturAutorinnen
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Diskriminierende Berufungsverfahren>
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