Vormundschaftsregierungen im 15.Jahrhundert in Hessen

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783640172702
Sprache: Deutsch
Umfang: 28 S.
Format (T/L/B): 0.3 x 21 x 14.8 cm
Auflage: 1. Auflage 2008
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1, Justus-Liebig-Universität Gießen (Historisches Institut: Abteilung Landesgeschichte), Veranstaltung: Hauptseminar: Adel und Landesherrschaft in Hessen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Ausarbeitung befasst sich mit den Vormundschaftsregierungen in Hessen im 15. Jahrhundert. Es kam in diesem Zeitraum wiederholt vor, dass der herrschende Fürst keinen volljährigen bzw. mündigen männlichen Nachfolger hinterlassen hatte. In solchen Fällen musste ein Vormund die Erziehung des Mündels und die Leitung der Regierung übernehmen. Diese Ausarbeitung geht der Frage nach, welche rechtlichen Bestimmungen es bei einer Vormundschaft, einer vormundschaftlichen Regentschaft und einer Stellvertretung gab. Zudem wird die Bedeutung der unterschiedlichen Mündigkeitstermine thematisiert, denn je später ein Mündel für volljährig erklärt wurde, umso länger konnte der Vormund die Regierungsgewalt behalten und nutzen. Die Ausarbeitung setzt sich ferner mit den Aufgaben auseinander, die die Witwe eines Herrschers nach dessen Tod hatte. Weil neben der Witwe auch andere Personen die Vormundschaft ausüben konnten, entstanden Streitigkeiten und Konflikte um die Vormundschaft und die Regentschaft, was am Beispiel Hessens besonders deutlich zum Vorschein kam. Im 15. Jahrhundert in Hessen wurden Vormundschaften über fünf Fürsten eingerichtet, die exemplarisch vorgestellt werden. Das Hauptaugenmerk liegt bei der Vormundschaft über Landgraf Philipp den Großmütigen. Der Konflikt um seine Vormundschaft prägte seine Kindheit. Die zentrale Frage dieses Abschnitts lautet, wie seine Mutter, Anna von Mecklenburg - Schwerin, sich die Vormundschaft erkämpfen und wie sie sich u. a. gegen die Landesstände durchsetzen konnte.