Beschreibung
Gerade in jüngster Zeit kam dem Artikel 15a B-VG vermehrt und erhöhte Bedeutung zu, so z.B. beim Thema "Grundversorgungsvereinbarung", der "Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich (Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a BVG)", Fassung vom 3.11.2015. Mit Artikel 15a B-VG wurde im Jahr 1975 ein Instrument des kooperativen Föderalismus in die österreichische Bundesverfassung eingeführt, von dem in jüngerer Vergangenheit immer öfter Gebrauch gemacht wird. Die Länder untereinander und der Bund mit einem Land, mit einigen oder auch allen Ländern haben aus unterschiedlichsten Motiven zahlreiche Vereinbarungen nach Artikel 15a B-VG abgeschlossen. Die rechtlichen Vorgaben erschöpfen sich im Artikel 15a B-VG selbst und so hat sich dieses Instrument vor allem durch die tatsächliche Praxis weiterentwickelt. Der dem Grunde nach partnerschaftliche Charakter einer Vereinbarung geriet dabei teilweise in den Hintergrund. Die Länder haben sich daher zusammengeschlossen und gemeinsam mit dem Bund in einer Arbeitsgruppe unter der Koordination der Verbindungsstelle der Bundesländer auf Basis der gelebten Praxis und der vorhandenen Literatur und Judikatur den vorliegenden Leitfaden erarbeitet, der allen, die in irgendeiner Form mit Vereinbarungen gemäß Artikel 15a B-VG zu tun haben, eine Hilfestellung bieten soll.
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung
Hersteller:
new academic press OG
new academic press OG
office@newacademicpress.at
Feldgasse 21/2
AT 1080 Wien