Beschreibung
Kurz nach Abschluss einer Petitionen wurde es dem Autor quasinegatorisch verboten, jemals aus einem Urteil, welches zu einer Petition führte, zu zitieren, ansonsten würde er mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder der Zahlung von 250.000 Euro belegt werden. Wer aus einem Urteil zitiert ist damit also ein Straftäter und ein sozialer Grenzgänger. Das Urteil des Landgerichtes Bremen - nicht aus einem Urteil zitieren zu dürfen - ist noch in Kraft. Was den Autor dazu veranlasste, durch Veröffentlichungen die Frage zu stellen, wer hier in Deutschland nun tatsächlich die sozialen Grenzgänger sind. International gehören diese Kasperlveranstaltungen mit Sicherheit zu den peinlichsten Vorstellungen eines Rechtsstaates. Lachen Sie mit.
Autorenportrait
Nach dem Studium der Umwelttechnik war der Autor mehrere Jahre als Betriebsleiter tätig.
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung
Hersteller:
Neopubli GmbH
Sebastian Stude
produktsicherheit@epubli.com
Köpenicker Straße 154a
DE 10997 Berlin