Beschreibung
Angesichts der Akzeptanzprobleme repräsentativdemokratischer Entscheidungsmodi wird - besonders in den Sozialwissenschaften - über eine stärkere Einbeziehung der Menschen in hoheitliche Entscheidungsprozesse diskutiert. In dieser Debatte will das Partizipationsrecht mit einem umfassenden rechtswissenschaftlichen Beitrag die Interdisziplinarität stärken, indem es unter Einbeziehung sozialwissenschaftlicher Grundlagen einen Partizipationsrechtsbegriff entwickelt und diesen juristisch untermauert. Anschließend wird das deutsche Partizipationsrecht (mit völker- und europarechtlichen Bezügen) in fünf Kapiteln mit ansteigender Partizipationsintensität umrissen und erläutert. Dies beginnt mit den Informationsrechten, in dessen Zentrum die allgemeinen und sektoralen Informationsfreiheitskonzepte stehen. Es folgen dann die Artikulationsrechte, unterteilt in Anregungsrechte (buttom up) und Konsultationsrechte (top down). Hierzu zählen die Meinungs-, Versammlungs- und Petitionsfreiheit sowie die Befassungsinitiativen im Mehrebenensystem einerseits und beispielsweise Anhörungen im Verwaltungsverfahren sowie Bürger- und Einwohnerbefragungen andererseits. Zum Abschluss werden - nach einem Kapitel über Mitgestaltungsrechte etwa in Form von Verbands- und Popularklagerechten - unter dem Begriff Entscheidungsrechte die verschiedenen Erscheinungsformen der Direkten Demokratie auf Bundes- und Landesebene behandelt. Insgesamt verdeutlicht diese Vermessung des Partizipationsrechts eine beachtliche Vielseitigkeit, Breite und Fülle des von diesem Rechtsgebiet umfassten Regelungsbestandes.
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