Herausgabeansprüche im bürgerlichrechtlichen und insolvenzrechtlichen Haftungssystem

Inhalt und Insolvenzfestigkeit bürgerlichrechtlicher Ansprüche auf Herausgabe von Sachen, Schriften zum deutschen, europäischen und vergleichenden Zivil-, Handels- und Prozessrecht 252, Schriften zum deutschen und europäischen Zivil-, Handels- und Pr

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783769410679
Sprache: Deutsch
Umfang: XLIII, 290 S.
Format (T/L/B): 2 x 22 x 14.5 cm
Auflage: 1. Auflage 2011
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Das Bürgerliche Gesetzbuch normiert eine Vielzahl von Ansprüchen, die auf Herausgabe einzelner Sachen gerichtet sind. Die vorliegende Untersuchung nimmt eine umfassende Systematisierung dieser Ansprüche (u.a. §§ 346, 546, 812, 861, 985 BGB) durch Herausarbeitung charakteristischer Gruppen vor. Dargestellt werden die primären Inhalte der einzelnen Ansprüche einschließlich der mit einer Sachherausgabe im Zusammenhang stehenden Neben- und Begleitansprüche. Im Rahmen der bürgerlichrechtlichen Betrachtung kommt den sachzustandsbezogenen Räumungs- und Wiederherstellungspflichten besondere Bedeutung zu. Speziell im Bereich der eigentumsrechtlichen und mietrechtlichen Herausgabehaftungssysteme erweisen sich Rechtsgrundlage und Reichweite dieser Pflichten sowie das Verhältnis zur primären Herausgabepflicht als begründungsbedürftig. Die Autorin gelangt zu dem - nicht unbestrittenen - Ergebnis, dass das Bürgerliche Gesetzbuch keinen einheitlichen Anspruch auf Sachherausgabe in einem bestimmten Zustand beinhaltet. Ausführlich wird der Frage nachgegangen, mit welchem Inhalt die bürgerlichrechtlichen Sachherausgabeansprüche im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durchsetzbar sind. In diesem Zusammenhang wird auf die praktisch relevante - und parallel auch im öffentlichen Recht viel diskutierte - Problematik eingegangen, inwiefern in sog. "Altlastenfällen" Räumungspflichten als Masseverbindlichkeiten zu erfüllen sind. Hierzu entwickelt die Autorin auf der Grundlage eines insolvenzfesten Anspruchs auf Herausgabe der tatsächlichen Gebrauchsmöglichkeit einen praktikablen Lösungsansatz.