Beschreibung
Das Hinweisgeberschutzgesetz begründet für eine Vielzahl von Unternehmen neben umfangreichen Pflichten zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen auch konkrete Vorgaben, wie eingehende Meldungen zu behandeln sind. Über den ordnungsgemäßen Betrieb geeigneter Meldekanäle hinaus müssen Unternehmen gesetzliche Vorgaben u. a. bei der Prüfung eingehender Meldungen, der Einrichtung und Ausgestaltung einer Meldestelle (inkl. Gewährleistung einer hinreichenden personellen Ausstattung) sowie dem Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen sicherstellen. Eine besondere Herausforderung für Unternehmen stellen dabei sowohl die vorgesehene enge Zeitschiene als auch vielfältige Wechselwirkungen mit thematisch flankierenden Rechtsgebieten (z. B. Datenschutz, betriebliche Mitbestimmung, Kündigungsschutzrecht) sowie weiteren Gesetzen (u. a. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) dar. Bei Verstößen gegen die Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz drohen zudem teils erhebliche Bußgelder. Daneben lässt das Gesetz eine Vielzahl von praktischen Fragen offen, z. B. wie genau mit anonymen Meldungen umzugehen ist, bei welchen Verhaltensweisen es sich um Repressalien handelt und wie Hinweisgeberschutz im Konzern umzusetzen ist. Der Praxisleitfaden bietet eine erste Orientierung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Dem Anwender werden praxisnahe und gesetzeskonforme Handreichungen zur erstmaligen Einrichtung einer Meldestelle bzw. der Anpassung bereits vorhandener Hinweisgebersysteme geboten. Praktische Tipps zur Umsetzung eines Verfahrens nach dem Eingang von Meldungen sowie zum Ergreifen von Folgemaßnahmen runden das Werk ab.
Autorenportrait
Dr. Simon Gerdemann, LL.M. (Berkeley), ist Wissenschaftlicher Leiter des DFG-Projekts Wirkungsanalyse des deutschen und europäischen Whistleblowing-Rechts" an der Georg-August-Universität Göttingen. David Johnson, MBA, LL.M. (Stellenbosch), Compliance Officer (Univ.), ist als zugelassener Rechtsanwalt insbesondere an der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Compliance beratend tätig. Inhaltlicher Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist sowohl die rechtliche Beratung von Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht als auch im Hinblick auf Compliance-rechtliche Fragestellungen.