Beschreibung
Infotext: Gegenstand der Arbeit von Julia Schneider ist eine umfassende Würdigung des § 8 Abs. 4 KStG (sog. Mantelkaufregelung) und des darin verankerten Prinzips der wirtschaftlichen Identität unter besonderer Berücksichtigung der den körperschaftsteuerlichen Verlustabzug bestimmenden Prinzipien sowie der zum Mantelkauf mit Verlustabzug ergangenen BFH- und FG-Rechtsprechung. Daneben ergänzt die Analyse des Prinzips der Personenidentität in den Fällen der übertragenden Umwandlung unter Beteiligung von Kapitalgesellschaften die Beurteilung der Geschlossenheit des Prinzips der wirtschaftlichen Identität im Körperschaft- und Umwandlungssteuerrecht. Schneider ordnet zunächst die Einordnung das Prinzips der wirtschaftlichen Identität in das System der den Verlustabzug determinierenden steuerrechtlichen Grundsätze ein. Den historischen Hintergrund der Mantelkaufregelung sowie die die Diskussion um § 8 Abs. 4 KStG beherrschenden Aspekte der Missbrauchsverhinderung einerseits und der wirtschaftlichen Betrachtungsweise andererseits verdeutlicht die anschließende Zusammenfassung der Rechtsprechung zum Mantelkauf mit Verlustabzug - beginnend mit der Rechtsprechung des RFH zur Umgehung der Gründungssteuer und endend mit der aktuellen BFH-Rechtsprechung zur Auslegung des § 8 Abs. 4 KStG. Schneider analysiert anschließend den § 8 Abs. 4 KStG an sich und überprüft zum einen die Gesetzesformulierung auf ihre Zweckmäßigkeit und Systematik hin. Zum anderen zeigt sie auf, dass ein fundamentales und einheitliches Verständnis von wirtschaftlicher Identität der Kapitalgesellschaften und somit der Tragweite des § 8 Abs. 4 KStG über Judikatur, Finanzverwaltung und Schrifttum hinweg nicht gegeben ist. Dabei liegt der Schwerpunkt ihrer Analyse auf der aktuellen BFH-Rechtsprechung zur Auslegung des Merkmals des personalen sowie des sachlichen Substrats. Daneben wird das Sanierungsprivileg des § 8 Abs. 4 Satz 3 KStG eingehender untersucht, da dieses bislang noch nicht durch Rechtsprechung des BFH konkretisiert worden ist. Eine Analyse der Voraussetzungen zum Übergang des Verlustabzugs bei Verschmelzung gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG und einen Vergleich der Konzeptionen des § 8 Abs. 4 KStG und § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG jeweils in der Fassung des - bisher nicht umgesetzten - Entwurfs des Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz - StVergAbG) vom 2. Dezember 2002 runden die Arbeit ab. Die Würdigung des § 8 Abs. 4 KStG schließt mit einer de-lege-ferenda-Betrachtung, die der Herleitung einer Konkretisierung des Prinzips der wirtschaftlichen Identität als allgemeingültige Voraussetzung zum Verlustabzug der Kapitalgesellschaften dient. In der täglichen Praxis der Beratung durch den Wirtschaftsprüfer stellt § 8 Abs. 4 KStG eine zentrale Norm dar, die es bei Fragen der Umstrukturierung unter Beteiligung von Kapitalgesellschaften mit körperschaftsteuerlichen und/oder gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen zu beachten gilt. Dabei präsentiert sich § 8 Abs. 4 KStG aufgrund des hohen Grades an Unbestimmtheit selbst oftmals als Hürde. Dem tragen das Anwendungsschreiben des BMF aus 1999 sowie die zahlreichen in den vergangenen Jahren veröffentlichten BFH- und FG-Urteile Rechnung. Der Wirtschaftsprüfer erhält mit den Ausführungen von Schneider neben den allgemein verbreiteten Kommentaren zum KStG eine zusätzliche Quelle für die Auslegung des § 8 Abs. 4 KStG an die Hand, wobei auf eine umfassende Analyse der Rechtsprechung zu § 8 Abs. 4 KStG zurückgegriffen werden kann. § 8 Abs. 4 KStG ist daneben Gegenstand einer breiten Diskussion im Schrifttum, die bei der kritischen Würdigung des § 8 Abs. 4 KStG entsprechend dargestellt und analysiert wurde.
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