Beschreibung
"Grundgesetz" des Sozialrechts Das SGB I beschreibt sowohl die Ziele der Sozialgesetzgebung als auch die elementaren Grundsätze und Grundrechte des Sozialrechts. Aufgaben des Sozialgesetzbuches Soziale Rechte Mitwirkung des Leistungsberechtigten Ansprüche: Entstehung, Fälligkeit, Verjährung Vorschüsse und vorläufige Leistungen Verzicht auf Leistungen Sonderrechtsnachfolge Datenschutz Hilfreich für alle Leistungsberechtigten, die Sozialleistungsträger sowie für Rechtsanwälte.
Autorenportrait
Horst Marburger , Oberverwaltungsrat a. D., langjähriger Abteilungsleiter bei der AOK Baden-Württemberg. Der Experte auf dem Gebiet der sozialen Leistungen war Lehrbeauftragter an der Hagen Law School. Erfolgreicher Fachautor.