Beschreibung
Sie müssen als Arbeitgeberanwalt eine Kündigung wegen missbräuchlicher Nutzung des betriebseigenen Internetanschlusses formulieren? Oder Ihr Mandant ist Arbeitnehmer und hält die Datenerhebung, -speicherung, -veränderung oder -übermittlung seiner Daten durch seinen Arbeitgeber für unzulässig im Sinne von § 28 BDSG? Nun sind Sie als Anwalt gefragt, denn oft fehlen klare Regelungen zur Internet- und E-Mail-Nutzung im Arbeitsvertrag Zur Bearbeitung eines solchen Mandates benötigen Sie Kenntnisse in den Bereichen des Arbeits-, Arbeitsschutz-, und darüber hinaus des Datenschutzrechts. Die nahezu unüberschaubare Fülle unterschiedlicher allgemeiner und spezieller arbeitsrechtlicher Quellen wirkt sich hierbei zeitraubend und erschwerend aus. Hier hilft das nunmehr in dritter Auflage umfassend aktualisierte Handbuch weiter: In einer systematischen Darstellung, die sich nicht an einzelnen Rechtsquellen orientiert, sondern an den praktischen Anwendungsfeldern, werden sämtliche Fragen der Einführung moderner Kommunikationsmittel, der Kontrollmöglichkeiten bei der Anwendung und des dabei relevanten Datenschutzes, Fragen der Haftung und des Arbeitsschutzes, Aspekte der Telearbeit Besonderheiten des grenzüberschreitenden Datenverkehrs sowie lohn- und einkommensteuerrechtliche Aspekte bei der Nutzung moderner Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitnehmer komprimiert und verständlich aufbereitet. Zahlreiche Formulierungsbeispiele zu Arbeitsvertragsklauseln, Betriebsvereinbarungen und Rahmenvereinbarungen sowie viele Praxistipps erhöhen den praktischen Nutzen dieses Handbuches. In der Neuauflage wurde dabei insbesondere die aktuelle Diskussion um das Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz berücksichtigt. Darüber hinaus ist ein neues Kapitel Social Media eingefügt worden, das sich u.a. mit der Thematik der Nutzung sozialer Netzwerke am Arbeitsplatz beschäftigt.
Autorenportrait
Dr. Nicolai Besgen ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist Mitautor des "AnwaltKommentar Arbeitsrecht" sowie des "Handbuch Kündigungsrecht", beide im Deutschen Anwaltverlag erschienen. Ferner ist er Referent diverser arbeitsrechtlicher Seminare. Thomas Prinz ist als Rechtsanwalt bei der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände e.V. tätig. Er ist Mitautor des im Deutschen AnwaltVerlag erschienen "AnwaltKommentar Arbeitsrecht" und Autor des Werkes "Die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat nach dem DrittelbG".