Beschreibung
Warum Naturwissenschaftsrecht? Recht ist artifiziell, ein institutionengebundenes gesellschaftliches Konstrukt. Das Verhältnis der Rechtswissenschaften zu den Naturwissenschaften ist auf den ersten Blick ein Nichtverhältnis. Gemeinsame Diskursformate oder interdisziplinäre Foren gibt es - wohl auch aufgrund der hohen Verständigungsbarrieren - nicht. Gleichwohl zeigt sich bei näherer Betrachtung ein sehr differenziertes Bild. Klaus Ferdinand Gärditz zeigt skizzenhaft - eher im Sinne eines Forschungsprogramms - auf, warum das Recht zwar einerseits Naturwissenschaften braucht, sich im Umgang mit ihnen aber andererseits so schwertut.
Autorenportrait
Klaus Ferdinand Gärditz ist Professor für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Nebenamt und stellvertretender Richter am Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen.
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