Beschreibung
In dieser, der juristischen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg als Dissertation vorgelegten Arbeit, untersucht die Verfasserin die Frage, inwieweit der Missbrauch konsularischer Bezeichnungen zu einer Strafbarkeit nach § 132a StGB führt. Zu Beginn wird die grundsätzliche Systematik des § 132a StGB dargestellt. Auf dieser Darstellung baut die ausführliche Untersuchung der verschiedensten denkbaren Fallvarianten im Zusammenhang mit der Verwendung konsularischer Bezeichnungen auf. Besonderes Augenmerk wird dabei auch auf Konstellationen im Zusammenhang mit dem so genannten "Titelhandel" gelegt. Im Anschluss wird auch auf die praktische Relevanz des Missbrauchs derartiger Amtsbezeichnungen im Strafprozess eingegangen.
Autorenportrait
Andrea Heilmaier studierte Rechtswissenschaft an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen Nürnberg und war von 2004 bis 2007 als Staatsanwältin tätig, seit 2007 ist sie Amtsrichterin.
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