Betriebliche Versicherungen als Teil des Risikomanagementprozesses in Unternehmen

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783863415396
Sprache: Deutsch
Umfang: 62 S., 0.49 MB
Auflage: 1. Auflage 2011
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Format: PDF
DRM: Digitales Wasserzeichen

Beschreibung

Für Unternehmen jeder Größenordnung spielen Versicherungen eine zunehmend wichtigere Rolle. Damit sich alle Kräfte auf das Kerngeschäft des Unternehmens konzentrieren können, ist ein Transfer von Risiken auf Versicherungsunternehmen als neue Risikoträger sinnvoll. Dieses Werk untersucht, welche Risiken sich grundsätzlich versichern lassen. Dargestellt werden dazu Kriterien und Grenzen der Versicherbarkeit. Gerade im Hinblick auf die jüngste Wirtschaftskrise werden die Existenz und die vollständige Implementierung eines Risikomanagementprozesses insbesondere für Großunternehmen überlebensnotwendig. Welchen Stellenwert Versicherungen als Risikotransfermaßnahme und Versicherungsmanagement innerhalb des Risikomanagementprozesses haben, zeigt die Auswertung von drei Studien, die diese Fragestellung näher untersucht haben. Der Abschluss von Versicherungen sollte im Hinblick auf Kosteneffizienz systematisch erfolgen. Mithilfe einer optimalen Versicherungsstrategie kann die Entscheidung zwischen dem Risikotransfer und der Risikoselbsttragung auf eine fundierte Basis stellen. Gleichfalls wird in dieser Publikation der Einordnung des betrieblichen Versicherungsmanagements in Unternehmen nachgegangen sowie dem Aufbau von nationalen und internationalen Versicherungsprogrammen.

Autorenportrait

Patrick Adler, Jahrgang 1981, absolvierte eine Ausbildung zum Industriekaufmann bei einem Pharma- und Medizinprodukte herstellenden Unternehmen. Parallel zu der Ausbildung studierte er Business Administration an der Hessischen Berufsakademie in Kassel und schloss mit dem akademischen Grad des Bachelor of Arts ab. Bereits während des dualen Studiums sammelte der Autor erste praktische Erfahrung im Bereich der betrieblichen Versicherungen in der Zusammenarbeit mit dem zum Unternehmen gehörenden firmenverbundenen Versicherungsmakler. Im Rahmen der Abschlussarbeit für das Bachelorstudium untersuchte der Autor mit dem Werk die generelle Bedeutung von Industrieversicherungen für ein Unternehmen als ein Teil des Risikomanagements.

Leseprobe

Textprobe:Kapitel 4.4.3, Transportversicherung:Die Transportversicherung umfasst die Transportarten Kaskoversicherung, Verkehrshaftungsversicherung und die Güterversicherung. Die Kaskoversicherung ist mit Ausnahme der Kfz-Kaskoversicherung für ein durchschnittliches Industrieunternehmen nicht von Bedeutung, da kein Versicherungsbedarf besteht. Ebenso ist die Verkehrshaftungsversicherung für Industrieunternehmen nicht relevant, da sie als eine Berufshaftpflichtversicherung für Spediteure und Frachtführer deren Versicherungsschutz regelt. Die größte Bedeutung wird der Güter- bzw. Warentransportversicherung beigemessen, denn Güteraustausch ist ohne den Transport von Waren kaum möglich. Die meisten Arten sind Allgefahrendeckungen, wobei trotzdem einige wenige Gefahren ausgeschlossen werden, diese aber bei Bedarf gegen eine Mehrprämie mitversichert werden können. Die Ausschlüsse sind:- Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse;- Aufruhr, innere Unruhen, politische Gewalthandlungen;- Streik, Aussperrung, Sabotage.Der Versicherungsumfang schließt das transitorische (alle Warenbewegung inkl. Retouren bei Reklamationen) und das stationäre (Zwischenlagerung) Risiko ein durch:- Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Transportgutes;- Havarieschäden, wenn in einer Gefahrensituation des Transportmittels (Schiff) Teile der Ware beschädigt werden, um die Gefahrensituation abzuwenden.Nicht versichert sind Materialfehler des versicherten Gutes, Mängel und Fehler der handelsüblichen Verpackung, eine unsachgemäße Verladung sowie Vermögensschäden infolge einer Betriebsunterbrechung wegen verspäteter Lieferung. Bei der Güterversicherung stellt sich die Frage, wer den Versicherungsschutz einzukaufen hat. In der Regel sorgt derjenige für Versicherungsschutz, wem die Gefahrtragung obliegt. Diese kann vertraglich frei vereinbart werden. Gerade im internationalen Güterverkehr haben sich zur Vereinheitlichung der Pflichten von Käufer und Verkäufer internationale Handelsklauseln (International Commercial Terms, kurz: INCOTERMS) bewährt. Für den Versicherungsnehmer kann dennoch ein versicherungswürdiges Interesse vorliegen, auch wenn er die Gefahr nicht trägt. Dies ist der Fall, wenn der Versicherungsschutz des Versenders aufgrund bisheriger Erfahrungen unzureichend war und er letztlich der Leidtragende war. Wenn der eingekaufte Versicherungsschutz des Versenders den Anforderungen des Versicherungsnehmers bezüglich Deckungssumme oder Deckungsumfang nicht genügt, kann ebenso ein zusätzlicher Versicherungsschutz sinnvoll sein.Für Industrieunternehmen, die unabhängig von der Gefahrtragung, den Warentransport in ihrem Interesse versichern wollen, bietet sich eine umfassende Transportversicherung an. Dieser durchgehende Transportvertrag versichert alle Versendungen, Bezüge und Retouren. Mit dieser Form ergibt sich für das Industrieunternehmen eine Reihe von Vorteilen:- Einer nach den eigenen Vorstellungen gestalteten Versicherungsvertrag;- Sein Transportversicherer reguliert Schäden, unabhängig vom Verschulden des Spediteurs (der Transportversicherer stellt beim Verschulden Regressansprüche an den Spediteur);- Kostengünstigerer Versicherungsschutz als beim Spediteur/Frachtführer;- Geringerer Administrationsaufwand, da keine Einzellieferungen mehr gemeldet werden müssen (Umsatz dient als Prämienberechnungsbasis).Bei der Transportversicherung herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit zwischen den Vertragsparteien. Zu einer Pflichtversicherung wird die Transportversicherung in der Regel bei Exportgeschäften. In diesem Fall muss der Nachweis über Transportversicherungsschutz bei der Akkreditiv-Bank erbracht werden. Technische Versicherungen:Zu den technischen Versicherungen zählen die Vertragstypen Maschinen-Versicherung, Bauleistungs-Versicherung und Montage-Versicherung. Die Maschinen-Versicherung ist eine Sachversicherung, die Schäden vom Versicherungsnehmer deklarierter Maschinen deckt. Dem Versicherungsvertrag muss ein Maschinenverzeichnis beigefügt werden. Das Herzstück einer Betriebsstätte eines Industrieunternehmens stellen meistens nur wenige, aber sehr leistungsstarke und kapitalintensive Maschinen dar. Der heutzutage hohe technische Standard lässt die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens gering ausfallen. Die Schadenshöhe kann aber sehr hohe Ausmaße annehmen und zu wirtschaftlicher Bedrängnis führen. Eine Maschinen-Versicherung wird üblicherweise als All-Gefahren-Deckung abgeschlossen, um die bestimmte Sache gegen eine Vielzahl von Gefahren zu schützen. Für neu zu errichtende Betriebsgebäude oder ganze Betriebsstätten gewährt eine Bauleistungs-Versicherung Schutz vom Baubeginn bis zur Bauabnahme durch den Bauherrn gegen Schäden, die durch einen Bauunfall oder Baustelleneinrichtungen entstehen. Darin sind Schäden durch normale Witterungseinflüsse oder Schäden durch Missachtung von behördlichen Vorschriften nicht eingeschlossen.Eine Montage-Versicherung leistet Entschädigung bei Schäden an Montage-Objekten oder deren Verlust. Montage-Objekte können Maschinen, maschinelle und elektronische Einrichtungen oder Konstruktionen aller Art sein.Betriebsunterbrechungsversicherung:Durch permanente Rationalisierungsmaßnahmen werden immer mehr und mehr Arbeitsprozesse automatisiert. Die Leistungserstellung konzentriert sich daraus folgend auf nur wenige Maschinen mit hoher Kapazität. Können diese wenigen Maschinen keine Leistung erbringen, so wird die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens gefährdet. Die Ursache einer Betriebsunterbrechung kann in einem Sachschaden, einem Personenschaden durch Tod oder Krankheit von Mitarbeitern oder externen Einflüssen wie beispielsweise dem Ausfall eines Zulieferers liegen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt die laufenden Kosten wie Löhne, Gehälter, Abschreibungen und Zinsen sowie die entgangenen Gewinne, die infolge einer Unterbrechung des Betriebes auftreten. Für das Auslösen der Betriebsunterbrechung infolge eines Feuerschadens kann zur Deckung der Folgeschäden eine Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung vereinbart werden.

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