Beschreibung
Bis heute beruht der Großteil der bereitgestellten Endenergie auf fossilen Energieträgern. In den letzten Jahren beschäftigte man sich jedoch verstärkt mit den Problemen dieser Energieträger. So nahm man sich ihre Endlichkeit und ihre negativen Umweltauswirkungen zum Anlass, Alternativen zu finden, mit deren Hilfe eine Chance auf Kompensation dieser Nachteile besteht. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei stets darauf, nachhaltige, also erneuerbare und umweltfreundliche, Energiequellen zu erschließen. Neben der altbekannten Nutzung von Wind- und Wasserkraft haben sich im Bereich regenerativer Energien auch die Photovoltaik und die Energie aus Biomasse etabliert. Vor allem Biomasse bietet zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten und großen Spielraum für innovative Verwertungspfade. Neben der klassischen Verbrennung von Feststoffen hat sich so auch die vorgelagerte Umwandlung in flüssige und gasförmige Energieträger bewährt. Ein Pfad für die Bereitstellung der Energie aus gasförmiger Biomasse ist die Erzeugung von Biogas bzw. Bio-SNG mit anschließender Aufbereitung zu Biomethan, das als solches ins Erdgasnetz eingespeist werden kann. Im Zuge dieser Arbeit wird geklärt, wie und in welchem Maße es hierdurch das konventionell genutzte Erdgas ersetzen könnte. Es soll zudem die Frage beantwortet werden, ob eine Umwandlung von Biogas bzw. Bio-SNG zu Biomethan unter ökonomischen sowie ökologischen Aspekten lohnenswert ist und inwieweit eine Substitution von Erdgas unter den gegebenen technischen, aber auch rechtlichen Rahmenbedingungen möglich ist.
Autorenportrait
Jan-Claudio Sachar wurde 1987 in Göttingen geboren. Nach seinem Abitur und dem Zivildienst begann er 2008 sein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Georg-August-Universität Göttingen, das er 2011 mit dem akademischen Grad Bachelor of Science in Business erfolgreich abschloss. Während und nach dem Studium qualifizierte er sich durch eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft sowie durch einschlägige Praktika. Ende 2011 nahm er sein Masterstudium an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg auf und arbeitet nun neben dem Studium als wissenschaftliche Hilfskraft in einer Unternehmensberatung.Bereits vor dem Studium bestand bei dem Autor ein großes Interesse an ökonomischen Themengebieten, welches sich durch sein Studium wesentlich manifestierte. Im Verlauf des Bachelorstudiums entwickelte er vor allem zum Bereich Produktion und Logistik eine Affinität, die letztlich dazu führte, dass er seine Bachelorarbeit an der gleichnamigen Professur der Universität Göttingen verfasste. Durch den Forschungsschwerpunkt des Lehrstuhls bot sich ihm die Möglichkeit, sich im Rahmen seiner Bachelorarbeit mit dem Themenbereich der nachhaltigen Energie auseinanderzusetzen, zu dem der Autor bereits seit jungen Jahren ein reges Interesse hegt.
Leseprobe
Textprobe:Kapitel 2.2, Wachsende Relevanz erneuerbarer Energien:Um den im vorangehenden Unterkapitel erläuterten Nachteilen von fossilen Energieträgern zu begegnen, beschäftigt sich die Bundesregierung schon seit geraumer Zeit mit dem Thema der regenerativen Energien. Eine gesetzliche Verankerung fand zum ersten Mal mit dem Stromeinspeisungsgesetz von 1991 statt, in dem Stromversorger zur Abnahme und Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen verpflichtet wurden. Abgelöst wurde dieses Gesetz im Jahr 2000 von dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG), das in den Jahren 2004 und 2009 novelliert wurde. Aus den Gesetzen wird ersichtlich, dass sich das EEG seit der Novellierung im Jahr 2004 speziell auf den Strombereich bezieht. Das Ziel des Gesetzes blieb aber im Wesentlichen das gleiche, nämlich [] im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, volkswirtschaftliche Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern. Dass bezüglich dieses Ziels durchaus Erfolge verzeichnet werden können, lässt sich zum Beispiel daran erkennen, dass sowohl die quantifizierten Zielvorstellungen des EEG aus dem Jahr 2000 als auch die des Jahres 2004 früher als gedacht erfüllt wurden. So verdoppelte sich der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch, wie im EEG 2000 gefordert, bereits im Jahr 2006. Auch der im EEG 2004 vorgesehene 12,5% Anteil von erneuerbaren Energien am gesamten Stromverbrauch, der ursprünglich erst 2010 erreicht werden sollte, wurde schon im Jahr 2007 erreicht. Das der veranschlagte Anteil am gesamten Stromverbrauch für das Jahr 2020 von 20% im EEG 2004 auf mindestens 30% im EEG 2009 erhöht wurde, ist ein weiteres Indiz für eine gewisse Zuversicht bezüglich des Potenzials regenerativer Energien.Seit Anfang 2009 wurden Forderungen des EEG, die im Zusammenhang mit der Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien stehen, in das Erneuerbare Energien Wärmegesetz separiert. Das EEWärmeG sieht für das Jahr 2020 eine Wärmebereitstellung aus regenerativen Energien von 14% vor. Bei einer Wachstumsrate von etwa 123% (1999-2009) und einem Anteil von 8,8% im Jahr 2009 scheint die Erreichung dieses Ziels nicht unrealistisch.Zu den erneuerbaren Energien, die durch das EEG gefördert werden sollen, gehören neben Windenergie, Solarenergie, Wasserkraft und Geothermie auch die Energie aus Biomasse. Mit einem Gesamtanteil von fast 70% an der im Jahr 2009 durch erneuerbare Energien bereitgestellten Endenergie, kann Biomasse durchaus als wichtigster erneuerbarer Energieträger Deutschlands bezeichnet werden. Hervorzuheben ist auch seine Vielseitigkeit. Während beispielsweise Wind- oder Wasserkraft nur zur Erzeugung von elektrischem Strom genutzt werden können, ist die in fester, flüssiger und gasförmiger Form vorkommende Biomasse neben der Stromerzeugung auch zur Erzeugung von Wärme und für die Verwendung als Kraftstoff geeignet. Abbildung 2.3 zeigt die verschiedenen Anteile von Energie aus Biomasse anhand dieser Einsatzbereiche. Zwar lag der Beitrag biogener Kraftstoffe zur Endenergiebereitstellung im Jahr 2009 bei 13,8%, aber ihr Anteil am gesamten Kraftstoffverbrauch nur 5,5% aus. In diesem Zusammenhang gibt es neben dem EEG noch weitere Vorgaben, die ausschließlich den Kraftstoffsektor betreffen. So fordert die Europäische Union mit der Richtlinie 2009/28/EG und 2009/30/EG für das Jahr 2020 neben einer Steigerung dieses Anteils von 5,5% auf 10% eine gleichzeitige Reduzierung der im Verkehrssektor entstehenden Treibhausgase um bis zu 10%.
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