Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783896734907
Sprache: Deutsch
Umfang: 188 S., 19 farbige Illustr., 19 Farbfotos, 1 s/w T
Auflage: 1. Auflage 2008
Einband: kartoniertes Buch
Beschreibung
Kaufpreisverhandlungen im Rahmen einer Unternehmensakquisition gehen weit über die Fixierung eines Kaufpreisbetrags hinaus. Es gilt, die mit der Akquisition verbundenen Risiken zwischen Käufer und Verkäufer durch vertragliche Regelungen zu verteilen. Hierbei kommt neben Garantien und anderen Absicherungen des Käufers vor allem den Vereinbarungen über den Kaufpreis eine besondere Bedeutung zu. Als Beispiele solcher Kaufpreisvereinbarungen sind Earnouts, sonstige Kaufpreisanpassungen sowie die Absicherung des Kaufpreises durch Wertsicherungsklauseln zu nennen. Im Falle eines erfolgreichen Vertragsabschlusses stellt sich für den Käufer die Herausforderung der bilanziellen Abbildung der Akquisition. Er hat hierzu im Rahmen der Erstkonsolidierung die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses zu bestimmen und durch Gegenüberstellung mit dem neubewerteten Nettovermögen des akquirierten Unternehmens den Goodwill zu ermitteln. Das Regelwerk der IFRS, aber auch Literatur und Praxis konzentrieren sich in diesem Zusammenhang auf die Erfassung und Bewertung des einzubuchenden Vermögens. Die vorliegende Arbeit befasst sich dagegen mit der aufgrund getroffener Kaufpreisvereinbarungen häufig komplexen Ermittlung der Anschaffungskosten. Insgesamt wird den folgenden Fragestellungen nachgegangen: Welche Kaufpreisvereinbarungen gibt es, welches sind die Hintergründe ihrer Vereinbarung, wie können sie ausgestaltet sein und welche Wirkung entfalten sie auf die Höhe des Kaufpreises? Wie sind derzeitiger und künftiger Normenlage des IFRS 3 entsprechend aus den getroffenen Kaufpreisvereinbarungen die Anschaffungskosten abzuleiten und welche Auswirkungen ergeben sich im Rahmen der Folgebilanzierung auf Seiten des Käufers? Die Arbeit schlägt damit eine Brücke zwischen der Darstellung der in der Vertragspraxis gängigen Kaufpreisvereinbarungen einerseits und deren bilanzrechtlicher Behandlung andererseits.