Beschreibung
Im Jahr 2013 hat der europäische Gesetzgeber mit der ADR-Richtlinie 2013/11/EU einheitliche Rahmenvorgaben für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern geschaffen. Diese Richtlinie wurde in Deutschland durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) umgesetzt. Ziel beider Rechtsakte ist die Förderung des Binnenmarktes durch die Erhöhung des Verbraucherschutzniveaus. Dazu installiert das VSBG ein flächendeckendes Netz von Verbraucherschlichtungsstellen, an die Verbraucher in Streitigkeiten aus einem Verbrauchervertrag Beschwerden gegen Unternehmer richten können. Vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob durch diese Verfahren das Verbraucherschutzniveau tatsächlich erhöht wird. Dazu nimmt der Verfasser eine umfassende Analyse sowie kritische Würdigung der Reglungen des VSBG vor und setzt diese auch ins Verhältnis zum Zivilprozess in Verbrauchersachen. Besonderes Augenmerk legt die Ausarbeitung auf die Bestimmung der Rechtsbindung des die Streitschlichtung durchführenden Streitmittlers. Die Arbeit geht aber auch auf weitere Aspekte ein, etwa auf Fragen der Zulässigkeit und Begründetheit der Beschwerde sowie der Verjährungshemmung durch Verbraucherstreitbeilegung. Ferdinand Gürtler, geboren am 20. Dezember 1987 in Halle (Saale), Studium der Rechtswissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg mit dem Schwerpunkt "Transnationale Rechtsverfolgung". Erste Juristische Staatsprüfung 2015, anschließend Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Handelsrecht von Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich.