Anordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen vom 13.Mai 1982

Bau- und Betriebsordnung für Anschlußbahnen (BOA)

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783936030198
Sprache: Deutsch
Umfang: 267 S., 1 Farbfoto, 50 s/w Zeichng., 30 s/w Tab.,
Format (T/L/B): 2.2 x 21 x 14.8 cm
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

267 Seiten mit 81 Abbildungen, darunter 50 Tabellen, 30 Zeichnungen und 1 Farbfoto. Bisherige Auflagen: 1. Auflage 1983, Gesetzesblatt Nr. 1080. Laut Einigungsvertrag vom 20.9.1990 GBI. I Nr. 64, Seite 1962 war diese AO noch weiter gültig! 2. vollständige Reprintauflage 2011 im Verlag Rockstuhl Inhalt: Abschnitt I Allgemeines § 1 Geltungsbereich § 2 Grundforderungen § 3 Verantwortung und Pflichten des Anschließers § 4 Personenbeförderung Abschnitt II Zustimmungs und Genehmigungsverfahren; bahnaufsichtliche Prüfungen § 5 Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Investitionen und sonstigen Vorhaben § 6 Zustimmung für sonstige bauliche Anlagen im Bereich von Anschlußbahnen § 7 Genehmigung der Bauart von Bahnanlagen und Fahrzeugen sowie der Betriebsart § 8 Bahnaufsichtliche Prüfungen § 9 Betriebsaufnahme, Inbetriebnahme, Betriebsführung § 10 Mitwirkung des Anschlußbahnleiters, Gültigkeit der Zustimmungen und Genehmigungen, Regelung der Verfahrensweise Abschnitt III Bahnanlagen Bautechnische Anlagen § 11 Unterbau § 12 Oberbau § 13 Spurweite § 14 Längsneigung § 15 Bogengestaltung § 16 Lichtraumumgrenzung § 17 Gleisabstand § 18 Kreuzungen § 19 Brücken und andere Ingenieurbauwerke § 20 Kilometerzeichen, Neigungszeiger § 21 Einfriedungen, Feuerschutzanlagen, Schneeschutzeinrichtungen § 22 Höhengleiche Kreuzungen von Gleisen mit Straßen, Wegen oder Plätzen § 23 Laderampen, Ladestraßen, Bahnsteige und Näherung von Straßen § 24 Gleistassen § 25 Arbeitsgruben § 26 Prüfung der bautechnischen Anlagen Sicherungs und Fernmeldeanlagen § 27 Sicherungsanlagen § 28 Fernmeldeanlagen § 29 Prüfung und Instandhaltung der Sicherungs- und Fernmeldeanlagen Maschinentechnische und elektrotechnische Anlagen § 30 Drehscheiben, Schiebebühnen und Wagenkippanlagen § 31 Be und Entladeanlagen § 32 Seilrangieranlagen § 33 Gleisfahrzeugwaagen § 34 Sonstige maschinentechnische Anlagen § 35 Weichenheizungsanlagen § 36 Elektrotechnische Ausrüstungen an maschinentechnischen Anlagen § 37 Fahrleitungsanlagen § 38 Beleuchtungsanlagen und sonstige elektrotechnische Anlagen, Schutzmaßnahmen in elektrotechnischen Anlagen § 39 Instandhaltung der maschinentechnischen und elektrotechnischen Anlagen Abschnitt IV Fahrzeuge § 40 Einteilung und Beschaffenheit der Fahrzeuge § 41 Begrenzung der Fahrzeuge § 42 Achsfahrmasse und Fahrzeuggesamtmasse je Längeneinheit § 43 Achsstand und Bogenlauf § 44 Radsätze § 45 Federn, Zug- und Stoßeinrichtungen § 46 Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der Fahrzeuge § 47 Bremsen § 48 Ausrüstung der Fahrzeuge § 49 Anschriften der Fahrzeuge § 50 Instandhaltung der Fahrzeuge Abschnitt V Betriebsdienst § 51 Allgemeines § 52 Betriebsführung § 53 Betriebseisenbahner § 54 Begriffe für den Rangierdienst § 55 Rangier und Triebfahrzeugpersonal § 56 Bewegen von Fahrzeugen im Rangierdienst § 57 Signale, Bedienen der Weichen und Sicherungsanlagen § 58 Sicherung stillstehender Fahrzeuge § 59 Lademaß, Lademaßüberschreitungen § 60 Sperrung von Gleisen § 61 Befahren von Kreuzungen mit anderen Bahnen und Rangieren auf gemischtspurigen Gleisen Abschnitt VI Ereignisse, Wagenbeschädigungen und Aufgleisen von Fahrzeugen § 62 Ereignisse § 63 Wagenbeschädigungen § 64 Aufgleisen von Fahrzeugen Abschnitt VII Schlußbestimmungen § 65 Übergangsbestimmungen § 66 Ausnahmegenehmigungen § 67 Inkrafttreten Verzeichnis der Anweisungen zur BOA Anweisung Nr. 1 zur BOA (zu §§ 5 bis 7, 10 und 22) Verfahrensweise für die Erteilung von Zustimmungen und Genehmigungen durch die Staatliche Bahnaufsicht Anweisung Nr. 2 zur BOA (zu §§ 11 bis 26) - Oberbau - Herstellung, Instandhaltung und Prüfung der bautechnischen Anlagen Anlage 1 zur Anweisung Nr. 2 zur BOA. Gleisendschuhe als Gleisabschlug Anlage 2 zur Anweisung Nr. 2 zur BOA. MUSTER. Prüfungsbuch für die bautechnischen Anlagen der Anschlugbahn Anlage 3 zur Anweisun