Beschreibung
Das neue GNotKG ist da! Durch diese grundlegende Reform der Notar-gebühren hat die Systematik der Gebührenabrechnung sowie der Ge-richts- und Behördenkosten so gravierende Änderungen erfahren, dass Sie Ihr bewährtes Wissen zur KostO nur noch sehr begrenzt einsetzen können. Das "Praxishandbuch Notarkosten" bietet Ihnen eine systematische und vor allem lückenlose Darstellung des neuen Rechts. Dabei werden zum besseren Verständnis auch immer wieder die Änderungen zum alten Recht herausgestellt. Den hohen Nutzen für Ihre Abrechnungspraxis ge-währleistet die Darstellung anhand zahlreicher Beispielsrechnungen, Beispielsfälle und Formulierungsbeispiele, die nicht nur die Notargebüh-ren, sondern auch die jetzt auf den Mandanten zukommenden Gerichtskos-ten am praktische Fall darstellen: ¿ Darstellung nach der Fallmethode: zu einem Vorgang werden die Kos-ten beider Rechtspflegeorgane am konkreten Musterfall darstellt, so dass dem Mandaten hier vollständige Auskunft erteilt werden kann ¿ Darstellung der neuen Gesetzestechnik, Struktur und Systematik mit zahlreichen Hinweisen zum alten Recht ¿ Erläuterung aller neuen Rechtsinstitute (Abgeschlossenes Gebühren-verzeichnis, Umstellung auf Verfahrensgebühren, Neue Berechnungs-weise bei mehreren Beurkundungsgegenständen in einer Urkunde, Öf-fentlich-rechtlicher Vertrag, Rahmengebühren, Vorzeitige Beendigung des Beurkundungsverfahrens, Entwurf außerhalb eines Beurkundungs-verfahrens, Isolierte Beratung, Unterscheidung zwischen Geschäftswert- und Bewertungsvorschriften, Neugestaltung der Nebentätigkeitsgebüh-ren) ¿ Neuregelung der Kostenhaftung ¿ Neuregelung der Kostenbeschwerde mit zahlreichen Formulierungsbei-spielen, insbesondere Verteidigungsschriftsätze des Notars ¿ Eingehende Erörterung der unrichtigen Sachbehandlung im Hinblick auf die zahlreichen Änderungen gegenüber der KostO. Harald Wudy ist ein ausgewiesener Kenner des Notarkostenrechts. Er ist wissenschaftlicher Leiter der Prüfungsabteilung der Länder-notarkasse in Leipzig und hauptberuflich mit dieser Rechtsmaterie betraut. Harald Wilsch ist Bezirksrevisor am Amtsgericht München und u.a. Mitkommentator des Schöner/Stöber sowie des BeckOK zum GNotKG.