Beschreibung
Die Istanbul-Konvention - Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt - verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland, den Rechtsanspruch von betroffenen Mädchen und Frauen auf niedrigschwellige, spezialisierte und barrierefreie Unterstützung umzusetzen (Art. 22-26 IK). Die Bereitstellungsstrukturen müssen finanziell abgesichert sein (Art. 8 IK). Zudem verpflichtet die Istanbul-Konvention die unterzeichnenden Länder dazu, die Ursachen geschlechtsspezifischer Gewalt zu beheben (Art. 13-16 IK). In Deutschland werden die Unterstützung und der Schutz der Betroffenen in Form eines spezialisierten, ausdifferenzierten Hilfesystems gewährleistet. Für die Bereitstellung des Hilfesystems und die Umsetzung entsprechender Maßnahmen sind in Deutschland insbesondere die Bundesländer und die Kommunen verantwortlich, sodass landesspezifische Analysen erforderlich sind, um den Umsetzungsstand der Istanbul-Konvention zu prüfen. Um die landesspezifischen Monitoring-Anstrengungen zu unterstützen und neben dem allgemeinen Fokus auf Frauen und Mädchen auch besonders marginalisierte Gruppen - explizit Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen / Behinderungen sowie geflüchtete und migrierte Frauen und Mädchen - in den Blick zu nehmen, hat sich der Lehr- und Forschungsbereich Angewandte Sexualwissenschaft der Hochschule Merseburg zu dieser unabhängigen Studie entschlossen. In der Studie wird der IST-Stand reflektiert und mit dem von der Istanbul-Konvention formulierten SOLL verglichen. Handlungsorientierte Ableitungen / Empfehungen werden getroffen.
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