Sicherungs- und Verwertungseffektivität bei der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783956063640
Sprache: Deutsch
Umfang: 176 S.
Einband: gebundenes Buch

Beschreibung

Diese Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde wurde von Uwe Lissau, Präsident des Amtsgerichts Bremerhaven, vorgelegt und im Sommersemester 2017 von dem Promotionsausschuss der Universität Bremen angenommen. In der Begründung des Regierungsentwurfs zum Zweiten Gesetz zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (2. Zwangsvollstreckungsnovelle1) heißt es: Im Interesse der raschen Umsetzbarkeit der dort vorgesehenen Änderungen und Ergänzungen (z. B. das Einfügen des § 867 Abs. 3 ZPO) verzichte der Entwurf ausdrücklich auf eine grundlegende Reform des gesamten Vollstreckungsrechts und beschränke sich auf die Überarbeitung einzelner Regelungen, deren Änderungen in der Praxis als besonders dringlich erachtet worden waren. Die damit indirekt als notwendig anerkannte grundlegende Reform des gesamten Vollstreckungsrechts wird auch die Zwangsvollstreckung in schuldnerisches Immobiliarvermögen erfassen (müssen). Deren zunehmende Bedeutung manifestiert sich in den im Laufe der letzten Jahre vielfach notleidend gewordenen Immobilienfinanzierungen, welche sich in der nach wie vor hohen Zahl der Zwangsversteigerungsverfahren widerspiegeln. Immer häufiger bietet nur (noch) die Zwangsvollstreckung in das Grundeigentum des Schuldners die Chance für eine zumindest teilweise Realisierung einer titulierten Geldforderung. Die dem Gläubiger zur Zwangsvollstreckung in schuldnerisches Immobiliarvermögen an die Hand gegebenen Instrumente der Zwangsverwaltung und der Zwangsversteigerung sowie die Sicherungsmittel der Arrest- und Zwangshypothek mögen sich vielfach in Zielrichtung und Effizienz unterscheiden. Sie sind aber sämtlich Elemente eines vom 8. Buch der ZPO und den Bestimmungen des ZVG gebildeten Systems, dessen allgemeine Regeln für jedes dieser Instrumente Geltung beanspruchen. Diese Arbeit will zunächst anhand einer rückschauenden Betrachtung des Systems der Zwangsvollstreckung in schuldnerisches Immobiliarvermögen aufzeigen, welche Lücken bei der Sicherungs- und der Verwertungseffektivität bestanden. Sodann soll dargelegt werden, wie bereits einige dieser Lücken inzwischen durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung geschlossen werden konnten. Des Weiteren wird thematisiert, wie noch verbleibenden Defiziten nach der bisherigen Gesetzeslage abgeholfen werden kann und diese im Rahmen einer Gesetzesänderung behoben werden müssen. Unter diesem Aspekt umfasst die Untersuchung auch die derzeitigen Zugriffsmöglichkeiten des Gläubigers bei schuldnerischem Immobilieneigentum in gesamthänderischer Bindung, in der Bruchteilsgemeinschaft sowie die Immobiliarzwangsvollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher Geldforderungen. Unter demselben Gesichtspunkt wird die Immobiliarzwangsvollstreckung im Rahmen der insolvenzrechtlichen Verstrickung näher betrachtet. Insbesondere sollen die Zugriffsmöglichkeiten auf das Grundeigentum des Schuldners näher beleuchtet werden. Das Ziel der Arbeit ist es zu ermitteln, ob den bestehenden Defiziten in der Sicherungs und Verwertungseffektivität durch eine entsprechende Anwendung des geltenden Rechts abgeholfen werden kann, wodurch eine Reform des Vollstreckungsrechts obsolet wäre, oder ob Novellierungen erforderlich sind.