Beschreibung
Am 1. August 2018 trat die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Metall und zur Verfahrenstechnologin Metall vom 4. Dezember 2017 in Kraft. Die Ausbildungsdauer beträgt dreieinhalb Jahre. Die Unternehmen haben die Möglichkeit, zwischen vier Fachrichtungen zu wählen: Eisen und Stahlmetallurgie Stahlumformung Nichteisenmetallurgie Nichteisenmetallumformung Die Abschlussprüfung Teil 1 bezieht sich auf die Ausbildungsinhalte der ersten 18 Ausbildungsmonate und ist für alle Fachrichtungen identisch. Mit diesem Leitfaden der PAL erhalten Ausbilder/-innen, Auszubildende und Prüfungsausschüsse die Möglichkeit sich über die Abschlussprüfung Teil 1 im neugeordneten Ausbildungsberuf Verfahrenstechnologe Metall/Verfahrenstechnologin Metall zu informieren. Der PALLeitfaden für die Abschlussprüfung Teil 1 enthält dabei allgemeine Informationen zu den Inhalten der Abschlussprüfung Teil 1 der neuen Verordnung vom Fachausschuss der PAL erarbeitete Gliederungen und Übersichten einen vollständigen schriftlichen und praktischen Musteraufgabensatz inklusive Lösungsvorschlägen und allen zum Nachbau erforderlichen Angaben. Die regulären Prüfungsunterlagen zur Abschlussprüfung Teil 1 werden erstmalig für die Prüfung im Frühjahr 2020 angeboten.