Historische Karte: LAND THÜRINGEN am 1. Januar 1929

- Karte nach Gebietsaustausch 1928 mit dem Freistaat Sachsen -

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783959665711
Sprache: Deutsch
Umfang: 1 S.

Beschreibung

Nachdruck der Originallithographie von 1929 (B x H) 90 x 70 cm. Mit allen STRAßEN sowie EISENBAHNSTRECKEN. Eingezeichnet wurden weiterhin alle Aussichtstürme, Denkmale, Fabriken, Kapellen, Kirchen, Klöster, Ruinen, Schächte und Gruben, Schlößer und Burgen, Trigonometrische Punkte, Wassermühlen, Windmühlen, Wirtshäuser, Ziegeleien und Höhlen. [Lieferung gerollt in einer sehr stabilen Pappversandhülse - bis 72 cm lang - 250 g] Diese Karte entstand nach dem im Jahr 1928 durchgeführten Gebietsaustausch zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen. THÜRINGEN erhielt 1778 ha mit 2900 Einwohnern und SACHSEN 1115 ha mit 4890 Einwohnern. ZU THÜRINGEN kam das Ziegenhierdsche Ländchen bei Gera mit den Gemeinden und Fluren Lengefeld, Liebschwitz, Lietzsch, Niebra, Pösneck und Taubenpreskeln sowie den benachbarten Gemeinden Hilbersdorf, Loitzsch, Rückersdorf, Thonhausen und Grobsdorf. Dazu kamen die Gemeinde Bocka bei Altenburg und Kauritz bei Gößnitz sowie die Flur Frohnsdorf der Gemeinde Ziegelheim und Teile der Gemeinde und Fluren Obergrünberg eingegliedert. In der Nähe von Greiz kamen zu Thüringen die Flur Stelzen sowie ein Teil der Gemeinde Reuth, ein Teil der Gemeinde und Flur Noßwitz, die Flur Sachswitz ein Teil der Gemeinde Elsterberg und ein Stück der Flur Cunsdorf. ZU SACHSEN kamen die Gemeinde Rußdorf bei Limbach-Oberfrohna, die Gemeinden Neukirchen, Wickersdorf und Harthau bei Waldenburg, die Gemeinden Untergötzenthal und Waldsachsen bei Meerane und ein Teil der Gemeinde Ponitz, die Flur Gosel, die Flur Caselwitz, die Flur Görschnitz sowie ein Abschnitt der Gemeinde und Flur Schönbach. AUF DER LANDKARTE FINDEN WIR NEBEN DEN KREISGRENZEN AUCH ANGABEN ZU DEN: Bergamtsbezirken (Festlegung Stand 30. September 1923); Industrie und Handelskammern (Festlegung Stand 10. Februar 1923); Handwerkskammern (Satzung vom 5. März 1923); Amtsgerichte (Festlegung Stand 24. Mai 1927); Landgerichtsbezirke (Festlegung Stand 15. Juni 1923 und 11. Nobember 1926) sowie den Rentamtsbezirken