Ideen zu einer reinen Phänomenologie und phänomenologischen Philosophie

Zweites Buch: Phänomenologische Untersuchungen zur Konstitution, Nachdruck - Husserliana: Edmund Husserl, Band 4, Husserliana: Edmund Husserl - Gesammelte Werke 4

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9789024702183
Sprache: Deutsch
Umfang: xx, 426 S.
Einband: gebundenes Buch

Beschreibung

Erkliirung der Abkurzungen: H. = Husserl, L. = Landgrebes Fassung, St. = Steins Fassung, Hrsg. = Herausgeber, Ms. = Manuskript. 1 Die KapitelUberschrift isi Zusatz von H. in L. II Randbemerkungen von H. in L. zum ersten Kapitel: Schlecht zusammengestellte und schlecht ausgearbeitete Manuskripte, eigentIich iiberhaupt nicht ausgearbeitet. Dieses Kapitel muB vollig neu ausgearbeitet werden. 1\ 1,7 Nach -. zu gebrauchen pflegt in L. folgender, von II. mit dem deleatur-Zeichen versehene Text: Gehen wir dann der Korrelation zwi­ schen Erfahrung und Natur nach; nehmen wir den Ausgang von der Erfahrung von der Seite des BewuBtseins aus, so ist unter Erfahrung zunachst ein beliebiges BewuBtsein verstanden, in dem uns indivi­ duelle Realitaten, und zwar raumlich-zeitlich ausg~dehnte zur Gege­ benheit kommen. Wir unterscheiden das Erfahrungsdenken, das Den­ J. i:en, das aus Erfahrungen seine Rechtsgriinde schopft, und die Er­ fahrungen selbst. Diese sind Akte, in denen die raumlich-zeitlichen Gegenstandlichkeiten, naher: Dinge, dingliche Eigenschaften, ding­ liche Vorgange usw. in anschaulicher Weise und dabei als daseiend bewuBt sind. Unter den anschaulichen Akten stehen an erster Stelle die Wahrnehmungen: in ihnen ist das Gegenstandliche als leibhaft Gegenwartiges bewuBt. Ihnen stehen gegeniiber die Erinnerungen, die phanomenologisch charakterisiert sind als Vergegenwartigungen frii­ herer Erfahrungen des sich erinnernden Subjekts. Ihr Gegenstand­ liches ist charakterisiert als leibhaft gegenwartig Gewesenes. 1m Ver­ gleic:l mit der Erinnerung ist die Wahrnehmung originare Erfahrung. Die Erinnerung ist nieht-originar. Ahnliches gilt flir andere Vergegen­ wartigungen. Die soeben gegebenen Bestimmungen sind aber zu weite.