Beschreibung
Im Umweltrecht werden die Grenzen, die dem Wachstum gesetzt sind, zur Norm erhoben. Allerdings ist es nicht immer leicht zu bestimmen, was aufgrund natürlicher Restriktionen geboten ist und was sich nur als vermeintlicher Sachzwang erweist. Die Beiträge in diesem Band tragen durch theoretische Ansätze oder Fallbeispiele zu einer Klärung des Verhältnisses von Expertise und Umweltrecht bei. Die Gliederung folgt den Themenbereichen Risikovorsorge, globale Umweltregulierung sowie der Einbeziehung von gesellschaftlichen Akteuren. Zu den zentralen Erkenntnissen zählt, dass aus reinen Faktenaussagen zwar keine Normen gewonnen werden können, dass in der umweltrechtlichen und -politischen Praxis Tatsachen- und Wertfragen jedoch aufs Engste miteinander verzahnt sind und daher kaum getrennt voneinander bearbeitet werden können. Gefragt ist vielmehr die Organisation des strukturierten Miteinanders von wissenschaftlicher Expertise, politischer Gestaltung und rechtlicher Bewertung.