Beschreibung
Der neugeordnete Ausbildungsberuf Fluggerätmechaniker/-in vom 26. Juni 2013 trat am 1. August 2013 in Kraft. Die Ausbildungsdauer beträgt weiterhin dreieinhalb Jahre. Der Beruf gliedert sich in drei Fachrichtungen Instandhaltungstechnik Fertigungstechnik Triebwerkstechnik Die Unternehmen haben die Möglichkeit, zwischen diesen drei Fachrichtungen zu wählen. Die Entscheidung für die geeignete Fachrichtung trifft jedes Unternehmen nach seinen speziellen Bedürfnissen. Unabhängig von der gewählten Fachrichtung ist die Abschlussprüfung Teil 1 für alle drei Fachrichtungen identisch. Den Vorgaben der Verordnung dieses Berufs entsprechend, haben sich die Prüfungsanforderungen im Vergleich zur Zwischenprüfung der Alt-Verordnung wesentlich geändert. Der Leitfaden der PAL für die Abschlussprüfung Teil 1 enthält allgemeine Informationen zu den Inhalten der Verordnung vom 26. Juni 2013, vom zuständigen PAL-Fachausschuss erarbeitete Gliederungen und Übersichten sowie einen vollständigen schriftlichen und praktischen Musteraufgabensatz mit allen zum Nachbau erforderlichen Angaben. Die regulären Prüfungsunterlagen zur Abschlussprüfung Teil 1 werden von der PAL erstmalig für die Prüfung im Frühjahr 2015 angeboten.
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