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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783832976101
Sprache: Deutsch
Umfang: 649 S.
Format (T/L/B): 3 x 22.7 x 15.5 cm
Auflage: 4. Auflage 2012
Einband: gebundenes Buch

Beschreibung

Auseinandersetzungen um die richtige Planung wie bei Stuttgart 21, beim Ausbau der Flughäfen etwa in Berlin, Frankfurt oder München, bei der Elbvertiefung oder beim Aus- und Umbau der Energienetze zeigen: Der Ausbau der Infrastrukturen und die zunehmende Belastung der Bevölkerung sowie der Umwelt stehen sich scheinbar unvereinbar gegenüber. Das Fachplanungsrecht muss diesen Konflikt moderieren. Seine Dynamik in Gesetzgebung und höchstrichterlicher Rechtsprechung -auf nationaler wie europäischer Ebene - ist entsprechend groß. Die 4. Auflage des Handbuchs bietet Praktikern in Verwaltung, Anwaltschaft und Justiz, Wissenschaftlern und Studierenden eine die Entwicklungen der letzten 10 Jahre reflektierende Darstellung, die alle aktuellen Themenfelder - vom Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz, über die planungsrechtlichen Konsequenzen der Energiewende bis hin zur Diskussion um ein Planungsvereinheitlichungsgesetz - aufgreift. Besonderheiten der einzelnen Fachplanungsgesetze werden neben den allgemeinen Grundzügen des Rechtsgebiets dargestellt. In der grundlegend überarbeiteten Neuauflage finden besonders praxisrelevante Themen stärkere Berücksichtigung: Lärmschutzproblematik, insbesondere unter Berücksichtigung des Fluglärms und der damit zusammenhängenden Flughafenplanung und Festlegung der Flugrouten; Anforderungen des europäischen Naturschutzrechts (Habitatschutz und Artenschutz). Neuere Entwicklungen werden umfassend behandelt: die Änderungen durch das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz die Umsetzung der AarhusKonvention wie der Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie (Umweltrechtsbehelfsgesetz, "Verbandsklage"). Praxisnah und aktuell: Der fachplanungsrechtliche Rechtsschutz ist durchgängig behandelt. Das im Rahmen der Energiewende erlassene NABEG ist ebenso wie die Diskussionen um das Planungsvereinheitlichungsgesetz (frühe Öffentlichkeitsbeteiligung) bereits berücksichtigt.