Die Frage, ob die Fotografie zu zeigen und/oder zu beweisen vermag, geht auf Carlo Ginzburg zurück. Im Nachhall seiner Auseinandersetzung mit dem Indizienparadigma als konstitutiver Methode der Kulturwissenschaften führte dieser 1982 aus, dass die Untersuchung der Verbindung von wissenschaftlichen und gerichtlichen Beweisen von Interesse ist gerade in Hinblick auf die in den Wissenschaften gültigen Gesetze des Aufweisens" und die juristischen Gesetze des Beweises". Ausgangspunkt des vorliegenden Bandes ist zu untersuchen, inwieweit diese heuristische Frage auch auf die Kulturtechnik Fotografie bezogen werden kann.
Fotografische Bilder dienen als Dokumente, Argumente oder Belege. Dies ist nur möglich, weil Fotografien das, was sich vor dem Objektiv der Kamera befunden hat, abbilden und damit sichtbar machen, also zeigen. Durch dieses bildliche Aufweisen" kann das Abgebildete jedoch nicht nur als Bezeichnung (Designation), sondern auch als Beweis der dargestellten Dinge (miss)verstanden werden.
Die vorliegenden Aufsätze beschäftigen sich methodisch mit den Modellierungen des Indizienparadigmas im Kontext fotohistoriografischer Auseinandersetzungen. Dies nicht zuletzt, um durch Re-Lektüren und in einer kritischen Auseinandersetzung mit den Bestätigungen, Normierungen und Identifizierungen vermittels fotografischer Bilder und unter Berücksichtigung der in den letzten Jahrzehnten angestellten Reflexionen die Fotografie alsdas Medium des Indizienparadigmas schlechthin einer Diskussion und Neubewertung zu unterziehen.