Beschreibung
Access- und Host-Provider sind für das Funktionieren des Mediums Internet unerlässlich. Zu ihren Gunsten hat der europäische Richtliniengeber ein abgestuftes Haftungsmodell geschaffen: Zum Schutze der Werkschöpfenden müssen die Provider zwar in eine effektive Rechtsdurchsetzung eingebunden werden, können sich aber auf diverse Haftungsprivilegierungen berufen. Linn-Karen Fischer analysiert, inwieweit sowohl das deutsche als auch das französische Recht die europäischen Vorgaben zur Inanspruchnahme der Provider hinreichend umsetzen. Im Fokus stehen dabei die nationalen Vorschriften zur Beendigung und Prävention von Urheberrechtsverletzungen. Trotz Verabschiedung mehrerer Gesetzesanpassungen 2016 und 2017 erweist sich vor allem das deutsche Providerrecht in diesen Punkten als reformbedürftig. Die im April 2019 verabschiedete Urheberrechts-Richtlinie - Stichwort "Upload-Filter" - hat diesbezüglich für keine Erleichterung gesorgt.
Autorenportrait
Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaft in Düsseldorf und Cergy-Pontoise; 2010 Licence en droit; 2013 Erste Juristische Staatsprüfung; Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Lehrassistentin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Gewerblichen Rechtschutz der Universität Düsseldorf; 2017 Referendariat in Hamburg mit Station in Ulan-Bator; 2019 Promotion.
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