Beschreibung
Die Autorin entwickelt Grundlagen für die retrospektive Bewertung der Schwere einer Straftat, die eine rationale und gleichmäßige Strafzumessung erlauben. Ausgangspunkt ist die Kritik an der sogenannten Spielraumtheorie und einem stark an der Täterpersönlichkeit orientierten Schuldverständnis. Als Alternative wird die Theorie tatproportionaler Strafzumessung vorgeschlagen, die das Maß der Strafe und somit das Maß des sozial-ethischen Tadels ausschließlich anhand der Schwere der Tat bestimmt. Die Verfasserin befürwortet die Heranziehung von Kategorien der Verbrechenslehre für eine strukturierte Strafzumessung. Das Strafmaß entspricht danach in den meisten Fällen dem Erfolgs- und Handlungsunrecht, während die Kategorie Schuld für die Strafzumessung nur in Form von Minderungsgründen relevant werden kann. Nach der ausführlichen Erörterung der Faktoren zur Bemessung von Erfolgs- und Handlungsunrecht sowie der unrechts- und schuldmindernden Umstände wird die Vereinbarkeit des Modells mit § 46 StGB behandelt. Den Abschluß bildet ein kurzer Einstieg in den gesetzlichen Strafrahmen.
Autorenportrait
InhaltsangabeInhaltsübersicht: Einleitung und Überblick über den Inhalt der Arbeit - 1. Die Kritik an der Spielraumtheorie: Der Inhalt der Spielraumtheorie im Überblick - Prävention im Rahmen der Repression? - Die Probleme bei der Bestimmung der schuldangemessenen Strafe - Die Folgen der Spielraumtheorie für die Strafzumessungslehre - Die Folgen für die Praxis: Ungleichheit der Strafen - 2. Konsequente Folgenorientierung, Wiedergutmachung oder Tatschuldausgleich als Alternativen zur Spielraumtheorie?: Konsequente Folgenorientierung - Wiedergutmachung - Stellenwerttheorie und Strafzumessung auf der Basis absoluter Straftheorien - 3. Die Theorie tatproportionaler Strafzumessung: Straftheoretische Vorüberlegungen - Die Unabhängigkeit von Straftheorie und Strafzumessungstheorie - Die Rechtfertigung einer Theorie tatproportionaler Strafzumessung - Die Grundzüge einer tatproportionalen Strafzumessungstheorie - Die Problembereiche einer tatproportionalen Strafzumessungslehre - 4. Die Bewertung der Tatschwere: Das Unrecht der Tat als Anknüpfungspunkt der Strafzumessung - Das Ausmaß des Erfolgsunrechts - Das Ausmaß des Handlungsunwerts - Unrechtsmindernde Strafzumessungsumstände - Schuldmindernde Strafzumessungsumstände - 5. Die Umsetzung der tatproportionalen Strafzumessungstheorie de lege lata: Der Begriff der Strafzumessungsschuld (§ 46 Abs. 1 S. 1) - Die Bedeutung von § 46 Abs. 1 S. 2 - Die Vereinbarkeit mit § 46 Abs. 2 - Die Vereinbarkeit mit den Wiedergutmachungsvorschriften (§§ 46 a, 46 Abs. 2 S. 2) - 6. Die Umsetzung der Schwerebewertung in numerische Strafmaße - Zusammenfassende Darstellung einer tatproportionalen Strafzumessungstheorie - Literaturverzeichnis - Sachregister
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