Beschreibung
Die Beiträge des 13. Symposions der Kommission beschäftigen sich mit der Entwicklung und Umformung des biblischen und des römischen Gesetzesbegriffs. Konnte im neuzeitlichen Staatsrecht das staatliche Gesetz als Befehl eines souveränen, keine Schranken kennenden Gewalthabers definiert werden, so beruhte dies auf einer säkularisierenden Nachformung des biblischen Gesetzes durch Staatsgewalt. Heute ist wieder ein Gegenbild zur Herrschaft gelangt. Es orientiert sich wie das römische Recht an der antiken Tradition: Gesetzgebung wird als Arbeit an einer bereits bestehenden, zur Sicherung der menschlichen Bürgerfreiheiten geschaffenen Rechtsordnung begriffen.
Autorenportrait
Dr. Okko Behrends ist Professor für Römisches und Bürgerliches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte an der Universität Göttingen.
Leseprobe
It is due to the secularization of the model of divine legislation that statutory law has been seen as a species of command (John Austin) issued by an unrestrained commander. Roman and Civil Law have maintained the classical tradition that statutory law presupposes necessarily, for its authorization, limitation and object, a preexisting legal order.>
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