Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Ob die Aussage von Medicus Am Franchising ist zunächst schon der Name erklärungsbedürftig. tatsächlich noch gilt, sei dahingestellt. Klar ist aber mit Sicherheit eines: Im Laufe des letzten halben Jahrhunderts hat sich in gewisser Weise ein eigenes Rechtsgebiet herausgebildet, dessen letzte Abgründe noch längst nicht ausgelotet sind. Insbesondere die Tatsache, dass die Begriffe des Franchise-Vertrages und des Franchise-Rechtes dem Deutschen Recht immer noch unbekannt sind, führt regelmäßig zu Problemen und Streitfragen. Ziel der Betrachtungen in dieser Arbeit soll es sein, die Wirkung europäischen Rechtes auf die Entwicklung des Franchiserechtes in einzelnen EU-Ländern, insbesondere natürlich in der Bundesrepublik Deutschland, aufzuzeigen. Auf die nationale Rechtslage soll ungeachtet ihrer hohen Relevanz für einzelne Fragen des Themas nicht oder zumindest nur dort eingegangen werden, wo es zu konkurrierenden Sichtweisen kommt. Im zweiten Teil werden die Grundlagen vorgestellt, Teil drei beschäftigt sich mit den europäischen Aspekten. Die Arbeit endet schließlich mit der Betrachtung einiger Auswirkungen auf Franchise-Systeme in Deutschland und mit einem kurzen Ausblick auf die Zukunft dieses ungemein interessanten und vielfältigen Rechtsgebietes. Um jenen, die sich Medicus Ansicht zu Eigen gemacht haben Genüge zu tun, soll zunächst der Begriff erläutert werden. Franchise geht auf das altfranzösische Wort francher zurück, welches übersetzt befreien bedeutet. Das Wort wird im Deutschen feminin verwendet, man spricht also von der Franchise. Der Deutsche Franchise-Verband definiert Franchising folgendermaßen: Franchising ist ein auf Partnerschaft basierendes Vertriebssystem mit dem Ziel der Verkaufsförderung. Dabei räumt das Unternehmen, das als so genannter FG auftritt, meist mehreren Partnern (FN) das Recht ein, mit seinen Produkten oder Dienstleistungen unter seinem Namen ein Geschäft zu betreiben. Der FG erstellt ein unternehmerisches Gesamtkonzept, das von seinen Franchise-Nehmern selbständig an ihrem Standort bzw. Gebiet umgesetzt wird. Der FN ist ein rechtlich selbständiger und eigenverantwortlich operierender Unternehmer. Die Gegenleistung des FN für die vom FG eingeräumten Rechte besteht meist in der Zahlung von Eintritts- bzw. Franchise-Gebühren und in der Verpflichtung, den regionalen Markt zu bearbeiten.