Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Allgemeines und Theorien zur Internationalen Politik, Note: 1,0, Hochschule für Politik München (Lehrbereich Recht und Staat), Veranstaltung: Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel dieser politikwissenschaftlichen Arbeit soll sein, nach einer Begriffsbestimmung bestimmtezentrale Charakteristika des bundesdeutschen Finanzföderalismus herauszuarbeiten und demModell der Schweiz gegenüberzustellen. Besonderes Augenmerk soll dabei dem horizontalenföderalen Finanzausgleich unter den Gliedstaaten gelten. Die Eidgenossenschaft wurde als Vergleichsobjekt ausgewählt, nicht einfach nur weil sie ein Nachbarland Deutschlands ist, sondern weil beide Länder über ähnliche ökonomische und politische Strukturen verfügen. Die Schweiz ist genauso wie Deutschland seit Jahrhunderten in starke Gliedstaaten gegliedert und verfügt heute über eine starke föderalistische politische Ordnung, genau wie die Bundesrepublik. Darüber hinaus teilen die Staaten in vielerlei Hinsicht Gemeinsamkeiten in ihrer Wirtschaftsordnung, wie die Marktwirtschaft oder die starke Rolle des exportorientierten Mittelstandes. Zudem teilen beide Staaten viele kulturelle Aspekte miteinander als Folge einer langen gemeinsamen Geschichte und einer gemeinsamen Sprache. Vom Forschungsdesign handelt es sich somit um einen most similar cases design, dessen Stärke die fallorientierte Herausarbeitung der wesentlichen Unterschiede im Finanzföderalismus der beiden Länder ausgehend von deren Gemeinsamkeiten ist. Das macht eine Diskussion möglich, ob Deutschlands LFA ihren eigenen Zielsetzungen genügt und inwiefern bei einer Föderalismusreform III die Eidgenossenschaft als Impulsgeber fungieren kann. Diese komplexe Aufgabenstellung bringt es leider mit sich, dass nicht alle Aspekte der Themen abschließend vertieft werden können. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse sowie einem kurzem Ausblick in die Zukunft des bundesdeutschen Finanzausgleichs ab.
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